VDZM fordert neue Strukturen für die Versorgung Pflegebedürftiger

VDZM fordert neue Strukturen für die Versorgung Pflegebedürftiger

Troisdorf, 29. März 2015

Am 25.03.2015 veranstaltete der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (BT-Drucksache 18/4095, siehe http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/V/Versorgungsstaerkungsgesetz/141217_Entwurf_VSG.pdf) und Anträgen der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN zu diesem Gesetz. Unter anderem ging es um die zahnmedizinische Versorgung pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Die Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM) hat in einer Pressemeldung zu den im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen Stellung genommen und eigene Vorschläge publiziert.

 

VDZM-Pressemitteilung:
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz fördert Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen unzureichend

Bonn, 26. März 2014 – Anlässlich der gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages bekräftigt der zahnärztliche Berufsverband Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM) seine Kritik an der geplanten Neufassung des § 22a SGB V. So wenden sich die im Entwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) vorgesehenen Leistungsbeschreibungen primär an Zahnärzte. Ausschlaggebend für die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ist aber der tägliche Einsatz der Pflegenden und des Personal der Behindertenhilfe. Sie brauchen Informations- und Unterstützungsstrukturen vor Ort. Daher spricht sich die VDZM dafür aus, hierfür sowohl eine rahmensetzende und finanzierende Institution für Mundgesundheitsförderung auf Bundesebene als auch Landesarbeitsgemeinschaften und kommunale Arbeitskreise einzurichten. Die VDZM schlägt deshalb im Hinblick auf das ebenfalls geplante Präventionsgesetz vor, einen neuen Absatz „Mundgesundheitsförderung“ in § 20 SGB V einzufügen.
Das Erheben eines Mundgesundheitsstatus sowie das Erstellen von individuellen Plänen zur Mund- und Prothesenpflege sind begrüßenswerte Neuerungen, im Gesetzentwurf fehlt aber der Hinweis auf die nötigen Verlaufskontrollen. Die geplante häufigere Zahnsteinentfernung ist nicht ausreichend, hilfreicher wäre es für die Betroffenen, eine Reinigung der Zahnfleischtaschen vorzusehen, und zwar ohne Antrag an die Krankenkasse.
Die VDZM begrüßt die Absicht der Bundesregierung, etwas für die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu tun. Aber zahnärztliche Individualprophylaxe wird nicht ausreichend sein, um die Mundgesundheit der Betroffenen flächendeckend und nachhaltig zu verbessern.
Die detaillierten Stellungnahmen zu den beiden aktuellen Gesetzesvorhaben finden sich auf www.vdzm.de.

V.i.S.d.P.: Dr. Jochen Bauer, Vorsitzender der VDZM
Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM)
Adenauerallee 58, 53113 Bonn, Tel. 0228/211296
Fax: 0228/92655108, Mail: VDZM.Bonn@t-online.de
Internet: www.vdzm.de

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