Dringender Appell des DAZ:

Mehr Demokratie in den zahnärztlichen Körperschaften durch Einführung der Verhältniswahl!

15. Dezember 1999

Im vom Bundestag mehrheitlich beschlossenen, vom Bundesrat jedoch abgelehnten Gesetz zur GKV-Gesundheitsreform 2000 war in § 80 vorgesehen, den Kassenärztlichen (KVen) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) für ihre Vertreterversammlungen die Verhältniswahl verbindlich vorzuschreiben. Dieser Passus soll jetzt wegen der Zustimmungspflicht der Länder entfallen. Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) im NAV-Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, hat die geplante Einführung der Verhältniswahl seinerzeit als längst überfälligen Schritt zur Demokratisierung der Körperschaften begrüßt und appelliert dringend an die politisch Verantwortlichen, diese Regelung in das endgültige Gesetz zu übernehmen.

Über Jahre und Jahrzehnte hat das in vielen KZVen geltende Mehrheitswahlrecht die Vorherrschaft des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) zementiert und das Engagement kleinerer Gruppierungen und Verbände selbst bei Wahlerfolgen von 20% und mehr von vorne herein aussichtslos erscheinen lassen. Die Folge waren eine weitgehende politische Monokultur und immer neue Konflikte zwischen Zahnärzten und ihren Vertragspartnern und der Politik.

Im Gegensatz zur Mehrheitswahl gibt die Verhältniswahl auch kleineren Gruppierungen eine Chance. Schon wenige, Minderheiten repräsentierende Delegierte in einer Körperschaft sorgen erfahrungsgemäß für mehr Transparenz und bringen neue Ideen ein, die schließlich von der Mehrheit aufgegriffen werden.

Auf dem Hintergrund einer Entwicklung, die der zahnärztlichen Selbstverwaltung aufgrund der finanziellen Restriktionen und ständigen gesetzlichen Änderungen im Gesundheitswesen zunehmend schwierigere Aufgaben, z.B. im Bereich der Honorarverteilung und Qualitätssicherung, zuweist, sind größtmögliche Akzeptanz der KZVen bei den Zahnärzten durch Repräsentanz verschiedener Strömungen und die Beteiligung kritischer Kräfte nötiger als je.

Die Einführung der Verhältniswahl muß endlich verwirklicht werden! Auch wenn diese Regelung möglicherweise der Zustimmung durch die Länder bedarf, darf dies kein Hemmnis sein. Denn es ist auch im Interesse der Länder, dass die ihrer Aufsicht unterstellten (zahn-) ärztlichen Körperschaften so demokratisch wie möglich organisiert sind.

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