Einführung der Verhältniswahl

31. Januar 2000

Die rot-grüne Koalition hatte im Rahmen ihrer Gesundheitsreform geplant, den ärztlichen und zahnärztlichen Körperschaften zukünftig einheitlich und verbindlich die Anwendung des Verhältniswahlrechts vorzuschreiben. Im Zuge der Streichung im Bundesrat zustimmungspflichtiger Bestimmungen fiel der vorgesehene Paragraph Ende 99 dem Rotstift zum Opfer, obwohl er vielleicht durchaus mehrheitsfähig gewesen wäre.

Worum geht es? Darum, daß in den Vertretungen der Zahnärzte, die sowohl hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen haben als auch zahnärztliche Interessenvertretung betreiben, auch oppositionelle Gruppen repräsentiert sein sollen. Bisher fallen z.T. selbst Ergebnisse alternativer Gruppierungen von über 20%, von denen FDP und Grüne auf Bundesebene nur träumen können, unter den Tisch. Die Folge ist eine politische Monokultur, die in den letzten Jahren mehrfach zu unfruchtbarer Konfrontation zwischen Zahnärzten, Kassen und Politik sowie zur Entwicklung massiven Mißtrauens der Öffentlichkeit gegen die Zahnärzteschaft geführt hat.

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) im NAV-Virchowbund erwartet positive Impulse von mehr Pluralismus und Meinungsvielfalt in den zahnärztlichen Gremien. Bei seiner Januar-Vorstandssitzung in Hannover erneuerte er seine bereits mehrfach erhobene Forderung nach Einführung des Verhältniswahlrechts. Nach DAZ-Meinung steht die Zahnärzteschaft angesichts der Finanzkrise in der Gesetzlichen Krankenversicherung, angesichts von Budgetierungen und Zulassungsbeschränkungen und angesichts der vorgesehenen Novellierung der Leistungskataloge vor schwierigen Aufgaben, die sich nur gemeinsam bewältigen lassen.

Der DAZ fordert die Politiker aller Parteien auf, kurzfristig durch eine Gesetzesergänzung auf Bundesebene für die allgemeine Anwendung des Verhältniswahlrechts bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) zu sorgen und dadurch die Chancen für eine konstruktive Weiterentwicklung der zahnmedizinischen Versorgung zu erhöhen.

 

 

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