Selbstverwaltung soll Zahnmedizin-Leistungskatalog schnell und gemeinsam neu gestalten

12. Oktober 2000

Im Anschluss an eine halbtägige, von mehr als 150 Teilnehmern besuchte Parodontologie-Fortbildung hielt der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) im NAV-Virchowbund am 7.10.2000 in Berlin seine Jahreshauptversammlung ab. Zentrales Thema war die Novellierung des Leistungskatalogs für gesetzlich Versi-cherte (BEMA). Der DAZ richtete einen dringenden Appell an die Selbstverwaltungsorgane auf Bundesebene, ab sofort gemeinsam alle Anstrengungen zu unter-nehmen, um den in den §§ 87 Abs. 2d und 92 Abs. 1a SGB V formulierten Gesetzesauftrag zur Neustrukturierung des BEMA fristgerecht bis Ende 2001 umzusetzen.

Zur Begründung wurde ausgeführt, daß die in den §§ 87 u. 92 SGB V enthaltenen Aufträge an die Selbstverwaltung wie keine andere Gesetzesänderung der vergangenen Jahre die Chance eröffneten, eine tiefgreifende Umstrukturierung und Neubewertung des 35 Jahre alten BEMA mitzugestalten.

Die Zahnärzteschaft – so die Resolution der DAZ-Versammlung – hätte sich zügig an die Arbeit gemacht. Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hätten gemeinsam und unter Einsatz großer finanzieller Mittel mit Hilfe der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und des zahnärztlichen Forschungsinstitutes IDZ Forschungsprojekte in Gang gesetzt, um die Leistungsinhalte einer modernen Zahnheilkunde neu zu
definieren und ihre Bewertungsrelationen (z.B. mit Zeitmessstudien) neu zu ermitteln. Die damit beauftragten Institute erlaubten keinen Zweifel an ihrer Seriosität. Über den Fortgang würden die Spitzenverbände der Krankenkassen regelmäßig informiert.

Auf Seiten der Krankenkassen – so der DAZ – seien entsprechend anspruchsvolle Initiativen bisher nicht bekannt geworden. Vielmehr deute manches darauf hin, dass die Kassen erst jetzt damit beginnen, ihre Verhandlungsposition im Bundes- und im Bewertungsausschuss mit Inhalten zu versehen. Die vom Gesetzgeber eng gesetzte Frist ist aber nur einzuhalten, wenn Zahnärzte und Kassen als Partner schon im Vorfeld gemeinsame Ziele abstecken.

Entsprechende Initiativen gegenüber beiden Seiten hat der DAZ im vergangenen Jahr mehrfach unternommen. Auch sind schon im Oktober 1999 anlässlich ihres Besuches bei der DAZ-Jahreshauptversammlung Frau Ministerin Fischer und im Juni 2000 der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages persönlich vom DAZ-Vorstand gebeten worden, für eine größere Kooperationbereitschaft der Beteiligten ihr politisches Gewicht in die
Waagschale zu werfen.

Derzeit, im Oktober 2000, sind laut DAZ Tendenzen zu erkennen, dass nun die Krankenkassen eigene Projekte starten wollen, um ihrerseits kontroverse Vorschläge zu erarbeiten. Über die Quelle des dazu erforderlichen Sachverstandes könne man nur spekulieren. Damit wäre aber auf keinen Fall mehr der vorgegebene Zeitplan einzuhalten. Die auch im Sinne der zeitgemäßen Versorgung der Patienten längst überfällige BEMA-Umstrukturierung würde dann erst frühestens gegen Ende der Legislaturperiode spruchreif. Im Wahlkampf sei aber eine sachgerechte Verabschiedung dieses sensiblen Themas nicht mehr zu erwarten.

Der DAZ forderte alle an diesem Prozess Beteiligten – Zahnärzte- und Krankenkassenverbände, Politiker in Exekutive und Legislative, Sachverständige in Wissenschaft und Öffentlichkeit – dringend auf, ihren Anteil dazu beizutragen, dass das vordringlichste Projekt zur Weiterentwicklung einer
modernen zahnmedizinischen Versorgung in unserem Lande zielbewusst, erfolgsorientiert und unter gemeinsamer Verwendung der vorhandenen Ressourcen angegangen wird.

Für Rückfragen:
Wolfram Kolossa, DAZ-Vorsitzender
Bahnhofstr. 43, 24217 Schönberg/Holstein
Tel 04344/9020, Fax 04344/3349
E-Mail kolossa@daz-web.de

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