Bei seiner Jahreshauptversammlung am 7.10.2000 in Berlin beschäftigte sich der zahnärztliche Berufsverband Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) im NAV-Virchowbund mit einer in zahlreichen Medien diskutierten Initiative des Bundesgesundheitsministeriums. Das Ministerium will im Rahmen der nächsten gesetzgeberischen Schritte Ärzte und Zahnärzte verpflichten, sozialversicherten Patienten unmittelbar nach jedem Kontakt eine Übersicht über die durchgeführten Leistungen ("Behandlungs-Quittung") auszustellen und die einzelnen, in verständlicher Sprache beschriebenen Leistungen "abzeichnen" zu lassen. Nur derart bestätigte Leistungen sollen künftig über die Kassen abrechenbar sein. Mit dieser Maßnahme soll mehr Transparenz für die Patienten, die Eindämmung krimineller Abrechnungspraktiken und letztlich eine qualitative Verbesserung der Versorgung erreicht werden.
Der DAZ hat Verständnis für die Zielsetzungen des Gesetzgebers, hält jedoch diese Art der "Behandlungs-Quittung" für ein ungeeignetes Instrument. Insbesondere wurde kritisiert:
• Das Vorhaben erhöht extrem den bürokratischen Aufwand jeder medizinischen Behandlung und konterkariert die von allen Seiten gewollte papierlose Abwicklung in Praxen und Kliniken.
• Nach den zahlreichen Restriktionen der vergangenen Jahre ist bei der Mehrzahl der Leistungserbringer kein Verständnis dafür zu erwarten, dass ihnen eine weitere Arbeit ohne jede Gegenleistung abverlangt wird.
• Die Transparenz für die Patienten ist unvollständig, da Angaben über die Kosten der erbrachten Leistungen nicht vorgesehen und angesichts der komplizierten Budgetierungs- und Honorarverteilungsregelungen auch nicht möglich sind.
• Die Kontrollfunktion der Patienten ist zweifelhaft, insbesondere bei sehr jungen und sehr beeinträchtigten Menschen (Beispiel: Patient nach Behandlung in Anästhesie, mit starken Schmerzen oder Sprach- bzw. Verständnisschwierigkeiten).
• Abrechnungsbetrüger werden sich von einem solchen Mechanismus nicht disziplinieren lassen.
Der DAZ hält stattdessen für den zahnärztlichen Bereich die behutsame Einführung der Kostenerstattung für ein weitaus geeigneteres Instrument
Zugleich verweist er darauf, dass seit Jahren den Patienten mehr Transparenz durch jährlich anforderbare Leistungsübersichten versprochen wurde, diese gesetzliche Bestimmung jedoch von den meisten Kassen nicht umgesetzt wird.
Nach einschlägigen Untersuchungen hat nur eine geringe Zahl von Patienten den Wunsch nach einer detaillierten schriftlichen Behandlungsdokumentation. Ihrem Interesse kann auch im jetzigen System durch eine nur bei Bedarf zu erstellende schriftliche Übersicht Genüge getan werden.
Der DAZ beendete seine Diskussion mit dem eindringlichen Appell an die Gesundheitsministerin, dieses Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.
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