Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hatte die Vorsitzende des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ), eines zahnärztlichen Berufsverbandes, darüber berichtet, dass sich in den letzten Jahren die Klagen von Kassenpatienten über erschwerten Zugang zu zahnmedizinischen Sachleistungen häufen. Der Verband der Zahnärzte von Berlin (VdZvB) warf ihr daraufhin in seinem Verbandsblatt die Diskriminierung des ganzen Berufsstandes vor und toppte dies noch durch (teils schwer nachvollziehbare) Verbalinjurien auf seiner Website. Der DAZ verwahrt sich gegen die diffamierenden Angriffe auf seine Vorsitzende Dr. Celina Schätze und bedauert, dass offensichtlich eine gemeinsame und sachliche Auseinandersetzung über das bei der Anhörung thematisierte Versorgungsproblem nicht möglich ist.
Schätze, niedergelassene Zahnärztin aus Berlin, hatte auf Einladung der SPD-Fraktion bei der Gesundheitsausschuss-Sitzung am 23.02.2015 anhand von Beispielen aufgezeigt, dass und wie die Inanspruchnahme von Sachleistungen durch gesetzlich Versicherte vielfach be- und verhindert wird. Zu dieser Problematik gibt es Berichte aus dem Kollegenkreis sowie aus verschiedenen Publikums- und Fach-Medien, in denen Zahnmediziner, Patienten, Berater zu Wort kommen. Zahnärztin Schätze hatte bei ihren Ausführungen kein Hehl daraus gemacht, dass belastbare Zahlen zu diesem Problem bisher nicht vorliegen, weil entsprechende Patientenbeschwerden an keiner geeigneten Stelle gesammelt und ausgewertet werden. Konstruktive Vorschläge des DAZ hierzu wurden noch nirgends aufgegriffen. Allerdings hat für den DAZ ohnehin nicht die Erforschung des Problems, sondern seine Beseitigung Vorrang, weshalb er für verstärkte Aufklärung der Versicherten über ihnen zustehende Leistungen, für eine offensive Darstellung des gesetzlichen Leistungsangebotes, für bewusstseinsbildende Maßnahmen durch die zahnärztliche Selbstverwaltung gegenüber der Zahnärzteschaft usw. plädiert. Sein Ziel ist, dass alle Patienten frei und unbeeinträchtigt zwischen den vielfach zuzahlungsfreien Sachleistungen und den nicht zur gesetzlichen Versorgung gehörenden, mit mehr oder weniger hohen Eigenbeteiligungen verbundenen Leistungen (die auch vom DAZ z.T. als wertvolle Versorgungsalternativen angesehen werden) wählen können.
Leider hat der VdZvB aus der sehr differenzierten und – was die Datenlage angeht – sehr selbstkritischen und vorsichtigen Argumentation nur eines gefolgert: Frau Dr. Schätze will den gesamten Berufsstand unter Generalverdacht stellen und diffamieren. Statt sich inhaltlich mit dem Sachproblem auseinanderzusetzen, bläst er zum Angriff auf die Person, die das Problem öffentlich anspricht.
Diese Technik ist alt und in politischen Debatten weit verbreitet – aber leider völlig ungeeignet zur Problemlösung. Der DAZ lädt den Verband der Zahnärzte von Berlin, aber auch die übrige Kollegenschaft, die Krankenkassen und die Gesundheitspolitik, dazu ein, ernsthaft und konstruktiv über den Erhalt und die Weiterentwicklung eines breiten und fair honorierten Grundleistungsangebotes für die Bevölkerung zu diskutieren.
Der DAZ-Vorstand
Quellen:
– Zeitschrift des VdZvB, BERLINER ZAHNÄRZTEZEITUNG, Ausgabe 03-2015, Beitrag des Vorstands unter dem Titel: „Aussichtslos! In Sachen Kollegialität und Solidarität“
– Leitartikel von Dr. Wolfgang Kopp auf der VdZvB-Website unter dem Titel: „Kampf der Dr. Schätze um die Gunst von Berlins Abgeordneten oder Aussichtslos! – In Sachen Kollegialität und Solidarität – ein Kommentar“, abgerufen am 08.04.2015 unter http://www.zahnaerzteverband-berlin.de
– DAZ-Stellungnahme für die Anhörung am 23.02.2015, http://daz-forum.org/zahnmedizinischen-sachleistung-gefaehrdet/
– Wortprotokoll der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses am 23.02.2015, http://www.parlament-berlin.de/ados/17/GesSoz/protokoll/gs17-053-wp.pdf
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