Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Aufklärung über zahnärztliche Kassenleistungen und auf Erbringung dieser Leistungen

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Aufklärung über zahnärztliche Kassenleistungen und auf Erbringung dieser Leistungen

7. Mai 2015

Immer wieder erscheinen in den Medien Berichte über Patienten, die von ihren Zahnärzten unzulänglich über die ihnen zustehenden Leistungen aufgeklärt und/oder denen nur Behandlungen mit privatem Kostenanteil angeboten werden. Auch der DAZ erfährt von diesbezüglichen Patientenbeschwerden und von Kollegen, die fast jede Behandlung durch private Zuzahlungen „anzureichern“ versuchen, und nimmt sich deshalb seit einigen Jahren immer wieder dieses Themas an. Dabei ging und geht es nicht selten um den Bereich der Kieferorthopädie. Für den DAZ war dies Anstoß, sich in 2014 verschiedentlich in seiner Zeitschrift „FORUM FÜR ZAHNHEILKUNDE“ und bei seiner Jahrestagung am 20.09.2014 mit fachlichen und versorgungspolitischen Fragen der Kieferorthopädie auseinanderzusetzen.

Auch der hier zuständige Verband, der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK), beschäftigte sich mit den kritischen Berichten und kam zu einer eindeutigen Stellungnahme. Von den Kassen-Zahnärzten/-Kieferorthopäden fordert er die Einhaltung der Vertragspflichten: Die Patienten müssen über die gesetzlichen Leistungen und Alternativen aufgeklärt werden; und wer bestimmte Vertragsleistungen nicht erbringen will oder kann, ist nicht zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung berechtigt.

Lesen Sie selbst den Beitrag der BDK-Vorsitzenden Dr. Gundi Mindermann in der Zeitschrift KFO.INFO vom Dezember 2014: https://www.bdk-online.org/cmx/ordner/user/downloads/Zeit_f__r_offene_Worte.pdf

Die Aussagen zu vertragszahnärztlichen Pflichten gelten nicht nur für Kieferorthopäden!

Hier finden Sie einige Beiträge zur kieferorthopädischen Versorgung und der Zuzahlungs-Problematik aus der von DAZ und BVAZ herausgegebenen Zeitschrift FORUM FÜR ZAHNHEILKUNDE:

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