DAZ korrigiert irreführende Berichterstattung

1. August 1999

In der DZW 21/99 verwendet Chefredakteur Jürgen Pischel auf der Titelseite eine Presseerklärung des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) im NAV-Virchowbund als Grundlage des Aufmachers "Die Zahnärzte werden nun in Geiselhaft genommen". Dabei werden Zitate der DAZ-Presseerklärung, Zitate anderen Ursprungs und kommentierende redaktionelle Äußerungen ohne präzise Quellenangabe miteinander vermengt.

Insbesondere folgert die DZW, ohne daß hierfür eine vom DAZ-Vorstand autorisierte Stellungnahme vorliegen würde: "Im DAZ ist man aufgrund der "Geiselhaft-Äußerungen" des BMG-Spitzenbeamten sowie der Vorschläge zur Gesundheitsreform 2000 der Meinung, daß eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem BMG (= Bundesgesundheitsministerium) nicht mehr möglich sei."

Der DAZ verwahrt sich gegen eine solche irreführende Berichterstattung und stellt hiermit klar, daß eine solche Aussage nicht zutrifft. Richtig ist vielmehr:

• Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) im NAV-Virchowbund, repräsentiert durch seinen Vorstand, mißbilligt die Haltung, ein ganzer Berufsstand könne für das Fehlverhalten seiner Führung (hier : KZBV) haftbar gemacht werden.

• Der DAZ findet die o.g. Formulierung unangemessen aus dem Munde eines Regierungsvertreters. Gleichwohl spiegelt sie die politische Realität wieder.

• Der DAZ sieht die Mitwirkung an der Strukturreform 2000 mit guten und sachgerechten Argumenten im Moment als die Hauptaufgabe aller an, die dazu etwas beizutragen haben.

• Der DAZ bietet dem BMG verstärkt eine konstruktive Zusammenarbeit im Interesse aller Zahnärzte an, um weiteren Verschlechterungen abzuhelfen, da die KZBV durch ihren umstrittenen Stil zur Zeit vollständig ausfällt. Für den Vorstand des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ): Wolfram Kolossa, DAZ-Vorsitzender

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