Honorardumping durch Behandlungspauschalen

Zahnärzteverband DAZ kritisiert den Selektivvertrag der Indento GmbH

Köln, 8. Januar 2010

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde(DAZ) hat bereits als einer der ersten zahnärztlichen Verbände den Selektivvertrag der Managementgesellschaft Indento GmbH mit der DAK und einigen Betriebskrankenkassen kritisiert. Den in der von der Firma Imex Dental und Technik GmbH gegründeten Organisation „dent-net" zusammengefassten Zahnärzten wird vorgeschrieben, dass sie Zahnersatz für die in diesen Selektivvertrag eingeschriebenen Patienten nur von der Firma Imex Dental und Technik GmbH beziehen dürfen.

Der genannte Selektivvertrag beinhaltet neben dieser und verschiedenen anderen, inzwischen allseits kritisierten Bedingungen auch einen bisher nicht gewürdigten Passus über die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen. Der Zahnarzt erhält demzufolge für die prothetische Regelversorgung nur noch eine „Behandlungspauschale", ebenso wie für die professionelle Zahnreinigung. Als „Behandlungspauschale" für die Regelversorgung mit Zahnersatz bekommt der Zahnarzt ausschließlich den Festzuschuss zzgl. der Festzuschusserhöhung von 30 % ausbezahlt, falls der Patient die Voraussetzung dafür erfüllt. In diesem Fall darf der Zahnarzt vom Patienten keine Zuzahlung verlangen. Von der „Behandlungspauschale" muss der Zahnarzt auch die zahntechnischen Leistungen der Imex Dental und Technik GmbH bezahlen. Da die Regelversorgung bei 30% Bonus ohne Eigenanteil des Patienten erbracht werden soll, muss der Zahnarzt, selbst bei den laut Vertrag um 53% gegenüber der BEL-Preisliste reduzierten zahntechnischen Kosten, auf Honorar in erheblicher Größenordnung gegenüber dem üblichen BEMA-Honorar verzichten.

Für Berlin gilt z.B. nach Berechnungen der KZV Berlin, dass „dent-net"-Zahnärzte bis zu 25% Honorarverlust bei der Regelversorgung hinnehmen müssen. Bei der Regelversorgung mit 20% Bonus oder ohne Bonus darf der Zahnarzt dem Patienten nur die Differenz zur Behandlungspauschale mit 30% Bonus in Rechnung stellen. Auch in diesen Fällen bleibt natürlich der oben genannte Honorarverlust von bis zu 25% bestehen. Außerdem erhöht er sich noch dadurch, dass keine Kosten für Abformmaterialien berechnet werden können, da diese in der „Pauschale" bereits enthalten sind.

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde wendet sich entschieden dagegen, dass die Krankenkasse DAK, einige Betriebskrankenkassen wie BKK Beiersdorf AG oder CITY BKK und die Firma Imex Dental und Technik GmbH die neuen Vertragsmöglichkeiten nutzen, um unter dem Slogan „Zahnersatz zum Nulltarif" oder „Zahnersatz ohne Zuzahlung" auf Kosten der Zahnarzthonorare Werbung für ihre Gesellschaften zu machen.

Neben dem Honorardumping, das die oben genannten Firmen betreiben, wird durch die „Behandlungspauschale" auch das bisherige Honorarsystem ausgehebelt. Die Initiatoren des Selektivvertrages haben, da ihnen der Gesetzgeber freie Hand gelassen hat, das zahnärztliche Honorierungssystem ohne Beteiligung der Zahnärzte und auf deren Kosten verändert. Die im Vertrag mit Indento vorgesehenen „Behandlungspauschalen" sind bisher nicht Bestandteil der zahnärztlichen Gebührenordnungen, weder von BEMA noch von GOZ. Das gerechte System der Einzelleistungsvergütung wird so aufgehoben. Alle pauschalierten Honorarsysteme wie „Behandlungspauschale", „Fallpauschale" oder „Kopfpauschale" verlagern das Kostenrisiko für die Therapie von den Krankenversicherungen auf die so genannten „Leistungserbringer". Dieses aus dem amerikanischen Managed-Care-System bekannte Prinzip, die Honorierung nach Einzelleistung durch Pauschalen zu ersetzen, kann nur die Ablehnung des DAZ finden.

Wir protestieren deshalb nachdrücklich gegen das Vorgehen einiger gesetzlicher Krankenkassen und der Imex Dental und Technik GmbH: Im Rahmen eines Marketingprogrammes wird über die Köpfe der Zahnärzte hinweg und zu ihren Lasten das zahnärztliche Vergütungssystem verändert. Dass auf Initiative eines Dentallabors den Zahnärzten ein Systemwechsel in der Honorierung vorgegeben wird, ist ein Vorgang neuer Qualität in der Geschichte des an Zumutungen reichen deutschen Gesundheitswesens.

V.i.S.d.P. Dr. Manfred Hillmer, Stellv. DAZ-Vorsitzender
Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V.
Belfortstr. 9, 50668 Köln
Tel. 0221/97300545, Fax 0221/7391239, Mail kontakt@daz-web.de, www.daz-web.de

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