DAZ rügt maßlosen Protest gegen GOZ-Entwurf

Überzogene Forderungen und pauschale Ablehnung führen nicht zu verbesserten zahnärztlichen Honoraren bei privater Behandlung

Troisdorf, 21. April 2011

Zurzeit verschickt der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) einen Protestaufruf gegen den Referentenentwurf einer neuen privaten zahnärztlichen Gebührenordnung GOZ. Der FVDZ erklärt sich in diesem Schreiben zum Sprecher der Zahnärzteschaft. Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V. weist dies als anmaßend zurück.

In dem Protestaufruf wird suggeriert, dass es in dem Verordnungs-Entwurf keinerlei Honorarzuwachs geben würde. Das entspricht nicht den Tatsachen und ist eine bewusste Fehlinformation der Kollegen. Der Punktwert, der die Umrechnung von Honorarpunkten in Euro erlaubt, ist zwar unverändert, aber dafür wurde die Punktzahl für viele Leistungen erhöht. Der Honorarzuwachs ist sicherlich unterhalb des für die Zahnärzte eigentlich Nötigen, aber er darf nicht losgelöst von dem gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld beurteilt werden.

Die bescheidene Honorarverbesserung muss als Paket gesehen werden mit der Abwendung einer Öffnungsklausel, die ein von den meisten Kostenträgern lange schon und dringend gewünschter Zugang zu Vertragsbedingungen und Honoraren unterhalb der geltenden Gebührenordnung gewesen wäre. Dass die neue GOZ von einer Öffnungsklausel frei gehalten wurde bzw. wird, ist von zentraler Bedeutung für den Bestand unseres Freien Berufes. Mit einer solchen Klausel wäre jede Honorarverbesserung bald nur noch virtuell.

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde spricht sich für eine ruhige und sachliche Bewertung des GOZ-Referentenentwurfes aus. Der FVDZ erliegt der Versuchung, sich durch Verbalradikalismus zu profilieren. Ein solches Vorgehen ist auch in der Vergangenheit nur negativ auf die gesamte Zahnärzteschaft zurückgefallen.
 

Dr. Manfred Hillmer, stellv. DAZ-Vorsitzender

drhillmer@t-online.de

Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V.

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