Die juristische Auseinandersetzung um den vom Vorstandsmitglied des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) im NAV-Virchow-Bund Dr. Roland Ernst erhobenen Vorwurf der Veruntreuung von Zahnarzthonoraren und Krankenkassengeldern durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen hat ein vorläufiges Ende gefunden.
Am 29. März 2001 wies das Oberlandesgericht Celle die Berufung der KZVN gegen das Urteil des Landge-richts Hannover vom 19. Juni 2000 (Az: 6 O 1926/99) zurück und übertrug die Kosten der Klägerin KZVN.
In mehreren Veröffentlichungen und durch umfangreiches post_datenmaterial belegt (www.daz-web.de) hatte Dr. Ernst der KZVN vorgeworfen sie habe "auf zig Millionen Vergütung durch fehlende Budgetausschöpfung ver-zichtet, weitere Millionenansprüche gar nicht erst abgerechnet, andere zig Millionen als KZV-Vermögen auf Halde liegen und nicht ausgezahlt".
Der Streit hatte beträchtliches Aufsehen dadurch erregt, dass über mehrere Jahre hinweg die niedersächsischen Zahnärzte ihre gesetzlich versicherten ("Kassen"-) Patienten zum Jahresende nicht mehr normal behandeln konnten, weil angeblich die Budgets für Zahnbehandlung aufgebraucht waren. Tatsächlich aber hatte die vom Staat zur Verteilung der Kassengelder an die Zahnärzte ermächtigte KZVN die Auszahlungen mit Hilfe der von ihr erlassenen sog. Honorarverteilungsmaßstäbe künstlich verknappt, Millionenbeträge jahrelang zurückgehal-ten und so ihre Ablehnung der Budgetierung auf dem Rücken der Patienten und ihrer Zahnärzte austragen las-sen.
Darüber hinaus hatte der Vorstand Fristen versäumt und auf diese Weise verschuldet, dass die möglichen Bud-getsummen der Jahre 1994 und 1995 um 2stellige Millionenbeträge unterschritten wurden. Durch die Fort-schreibung der Budgets (lediglich jährliche Erhöhung der so verminderten Beträge um die sog. Grundlohn-summensteigerung) hatte dies für alle Folgejahre Auswirkungen bis heute.
U.a. führte dies dazu, dass in den Monaten November und Dezember 1998 kein niedersächsischer Zahnarzt seine Leistungen vergütet bekam. Praxisschließungen und die Entlassung von Helferinnen waren die Folge.
Gegen die Aufdeckung der Hintergründe dieses Skandals durch Dr. Ernst hatte die KZVN eine massive Verne-belungskampagne gestartet, die Vorwürfe als unbegründet zurückgewiesen und Dr. Ernst sogar bei der Staats-anwaltschaft angezeigt. Diese kam aber bei der Zurückweisung der Anzeige zu dem bemerkenswerten Schluss: "Als betroffener Zahnarzt hat der Beschuldigte … ohne Zweifel ´zur Wahrnehmung berechtigter Interessen` für seine eigene Person und die Angehörigen seines Berufsstandes … gehandelt."
Durch sein Urteil setzte nun das OLG Celle einen Schlusspunkt unter den Streit. Die niedersächsischen Zahn-ärzte und ihre Patienten aber werden weiter in "niedersächsischen Verhältnissen" leben müssen: Dr. Schirbort ist für vier Jahre zum Vorsitzenden des KZVN-Vorstandes wiedergewählt worden. Auch für den Vorsitz der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung will er erneut kandidieren.
Für Rückfragen: Dr. Kai Müller, Stellv. DAZ-Vorsitzender
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