Die Vereinigung Demokratische Zahnmedizin e. V. (VDZM) begrüßt die Absicht des Gesetzgebers, mit einem Präventionsgesetz die Gesundheitsförderung und Prävention in den „Lebenswelten“ der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und dabei mehrere Sozialversicherungsträger einzubeziehen. Im Gesetzentwurf fehlt allerdings die Mundgesundheitsförderung. Die VDZM schlägt vor, diese zu ergänzen. So werden über das Präventionsgesetz die Kranken- und die Pflegeversicherung mittels eines § 20j SGB V „Mundgesundheitsförderung“ sowie eine entsprechende Regelung in § 5 SGB XI eingebunden. Gesetzliches Ziel sollte die Verbesserung des allgemeinen Mundgesundheitszustands in allen Altersgruppen der Bevölkerung sein. Darüber hinaus sollten Zielgruppen angesprochen werden, die aufgrund ihrer körperlichen, seelischen oder sozialen Situation besonders verletzlich und stärker von Zahn- und Mundkrankheiten betroffen sind.
In den verschiedenen Lebenswelten sind viele Akteure und Versicherungszweige aktiv. Von daher sollten nicht allein die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung in die Pflicht genommen werden, sondern nachfolgend auch die Behinderten- und die Sozialhilfe und damit die Länder und Kommunen. Dieses trägerübergreifende Vorgehen ist sachgerecht, weil ein die Leistungs-„Sektoren“ übergreifendes Arbeiten Grundprinzip der Gesundheitsförderung ist.
Damit die Kompetenzen und Vorgehensweisen gebündelt werden, schlägt die VDZM die folgende Vorgehensweise vor:
– Der Gesetzgeber verpflichtet den GKV-Spitzenverband, die Pflegeversicherung und die privaten Versicherungen zur Bildung einer „Institution für Mundgesundheitsförderung“.
– Die Institution gründet regionale und lokale Arbeitsgemeinschaften für die Mundgesundheitsförderung und übernimmt deren Finanzierung
– Auf Bundesebene setzt sich die Institution für eine gesundheitsförderliche Politik in allen relevanten Politikfeldern ein
– Auf Landes- und örtlicher Ebene wird daran gearbeitet, das Umfeld der Betroffenen so umzugestalten, dass es der Mundgesundheit förderlich ist. Es werden beispielsweise Informations- und Unterstützungsstrukturen für die Akteure vor Ort aufgebaut, etwa für pflegende Angehörige, ambulante Pflegedienste oder Integrationshelfer; Multiplikatoren werden geschult.
Die flächendeckende Arbeit vor Ort werden nichtakademische Berufsgruppen leisten, etwa Zahnärztliche Fachangestellte (ZFA). Ihnen wird mit einem vielfältigen Aufgabengebiet eine attraktive berufliche Perspektive eröffnet. Für die fachliche Beratung sind insbesondere Zahnärzte mit Zusatzqualifikationen, etwa in Gesundheitsförderung oder Public Health gefordert.
Das detaillierte Konzept der VDZM ist unter www.vdzm.de abrufbar. Es verspricht Effizienz, denn durch gesundheitsförderliche Umgestaltung des Lebensumfelds sind große Effekte erzielbar. Die Gesetzesinitiative wird die Mundgesundheit nicht nur von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen, sondern auch die der gesamten Bevölkerung nachhaltig verbessern.
V.i.S.d.P.: Dr. Jochen Bauer, Vorsitzender der VDZM
Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM)
Adenauerallee 58, 53113 Bonn, Tel. 0228/211296
Fax: 0228/92655108, Mail: VDZM.Bonn@t-online.de
Internet: www.vdzm.de