Zahnärzteverband DAZ moniert Vorgehen bei Gesundheitsreform

Mitwirkung von Fachleuten und Betroffenen scheint unerwünscht

Köln, 16. Oktober 2006

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ), ein zahnärztlicher Berufsverband, kritisiert die zu kurzfristige Terminierung einer Anhörung im Bundesgesundheitsministerium nur zwei Werktage nach Veröffentlichung des Referentenentwurfes für die nächste Gesundheitsreform und schließt sich dem Protest zahlreicher Ärzte-, Krankenkassenverbände und weiterer Organisationen aus dem Gesundheitsbereich an.

Über Monate hatten die Gesundheitspolitiker auf Bundes- und Länderebene sowie die Stäbe der zuständigen Ministerien Zeit, die geplante Reform von den ersten Ideen über Eckpunkte bis hin zu den Details eines Gesetzentwurfes auszuarbeiten. Dennoch wurde mehr als einmal eine Verhandlungssituation inszeniert, in der übernächtigte Politiker gehetzt in wenigen Stunden Entscheidungen mit Relevanz für Millionen von Menschen zu treffen hatten. Solches Vorgehen zeugt von mangelnder Professionalität, vor allem aber von mangelndem Respekt vor den gesundheitlichen Belangen der Bürger.

Bei Gesetzgebungsverfahren ist in verschiedenen Stadien die Mitwirkung von Fachleuten und Betroffenen vorgesehen, z. B. durch Anhörungen in Ministerien und Ausschüssen. Der Referentenentwurf für das geplante GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurde am Donnerstag, dem 12.10.2006, veröffentlicht zusammen mit der Ankündigung einer Anhörung am folgenden Montag. Ein Opus von 542 Seiten zu durchforsten, Anregungen und Bedenken zu formulieren und abzustimmen, die Anreise von Vertretern zum Anhörungstermin zu organisieren – dies alles ist selbst für große Verbände in so kurzer Zeit nicht möglich, weshalb auch die Spitzenorganisationen von Kassen, Ärzten, Zahnärzten usw. bereits erklärt haben, an der Veranstaltung nicht teilzunehmen. Kleinere, nicht professionell ausgerüstete Organisationen sind bei solchen Zeitvorgaben erst recht ausgeschlossen.

Damit noch nicht genug. Das Ministerium hat nicht nur so gut wie keine Zeit zur Vorbereitung auf die Anhörung vorgesehen, sondern offensichtlich auch kaum Zeit für die Durchführung und Auswertung. Weder ist es adäquat, einen so umfangreichen Gesetzentwurf an einem einzigen Tag abzuhandeln, noch macht es Sinn, weitere Verfahrensschritte direkt am folgenden Tag in Angriff nehmen zu wollen, bevor es möglich ist, Schlüsse aus der gerade erfolgten Erörterung zu ziehen.

Zu Recht – so der DAZ-Vorsitzende Dr. Eberhard Riedel – haben zahlreiche Verbände eine solche Anhörung als „Farce“ kritisiert. Er mahnt Politik und Verwaltung dringend, das Vertrauen der Bürger in demokratische Verfahrensweisen nicht aufs Spiel zu setzen und bei der weiteren Beratung des geplanten Gesundheits-Reformgesetzes Betroffenen und professionell Beteiligten angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen.

Weitere Informationen:
Dr. Eberhard Riedel, DAZ-Vorsitzender
Tel. 0179/1253558, Mail e_riedel@msn.com