DAZ zur Situation in Niedersachsen:

KZVN scheitert in letzter Instanz rechtskräftig gegen den DAZ!

24. Oktober 2000

Im Namen des Volkes hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle unter dem Aktenzeichen 13 U 161/00 der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) in ihrer Auseinandersetzung mit dem Deutschen Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) im NAV- Virchowbund eine herbe juristische Niederlage beschert.

Worum ging es? Der DAZ und sein stellvertretender Vorsitzender Dr. Roland Ernst hatten in verschiedenen Veröffentlichungen das Finanzgebaren der KZVN untersucht und dabei u.a. zur Honorarsituation 1994 und 1995 ausgeführt: "… es wurden Millionenbeträge einbehalten, die bis heute nicht vollständig ausgezahlt sind".
Am 06.04.2000 lehnte das Landgericht Hannover den Antrag der KZVN, dem DAZ durch eine einstweilige Anordnung diese Behauptung zu untersagen, eindeutig ab. Der Vorstand der KZVN ging daraufhin vor dem OLG Celle in die Berufung gegen den DAZ und dessen Vorsitzenden Wolfram Kolossa. Am 21.09.2000 wurde die Berufung zurückgewiesen.

In dem nunmehr vorliegenden Urteilspost_content führte das Oberlandesgericht aus: "Die Behauptung der Beklagten ( = DAZ) … ist zutreffend."

Zusätzlich verfünffachte das Gericht den Streitwert von 10.000 DM auf 50.000 DM mit folgender Begründung: "Nach dem Vorbringen der Klägerin ( = KZVN ) handelt es sich für sie um eine bedeutende Äußerung in der zahnärztlichen Öffentlichkeit, mit der versucht werde, ihre inneren Angelegenheiten nachhaltig zu beeinflussen und zu hintertreiben."

Dabei hatten die juristischen Berater der KZVN von Anfang an wenig Hoffnung auf einen Erfolg vor Gericht gemacht. Trotzdem wurden alle Instanzen angerufen. Das
Prozesskostenrisiko trägt ja auch nicht der Vorstand der KZVN – sondern die niedersächsische Zahnärzteschaft!

Der DAZ erwartet, daß ein neuer, unbelasteter KZVN-Vorstand dieser sinnlosen Prozessiererei, von der allein die Anwälte profitieren, ein Ende macht !

 

Für Rückfragen:
Dr. Roland Ernst, Stellv. DAZ-Vorsitzender
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