Bei einer Befragungsaktion zum Thema Kieferorthopädie im Juni 2015 hat die DAK rund 3.500 Antworten erhalten. Das Fazit der Studie bestätigt Erfahrungen, die der DAZ bereits mehrfach über seine Zeitschrift und bei seinen Veranstaltungen zur Diskussion gestellt hat. Gesetzlich Versicherte leisten erhebliche Zuzahlungen in Verbindung mit Kassenbehandlungen – keineswegs immer aufgrund der bewussten Entscheidung für bestimmte Qualitätsmerkmale. Vielmehr klärt ein Teil der Zahnärzte/Kieferorthopäden nicht über zuzahlungsfreie Behandlungen auf und bietet solche nicht an, obwohl das zu den Vertragspflichten gehört. Bei der DAK-Befragung machten 25 % der Patienten diese Erfahrung. Hier das Fazit der Autoren der DAK-Versicherten-Befragung:
„Die Versicherten sind mit Beratung und Behandlung bei ihrem behandelnden Kieferorthopäden oder Zahnarzt sehr zufrieden.
25 Prozent aller Familien bekommen in ihrer Praxis allerdings kein kostenfreies Angebot.
Die normale Kassenversorgung mit einer Zahnspange ist bei einer deutlichen Fehlstellung der Zähne oder des Kiefers grundsätzlich kostenfrei. (Der nach dem Gesetz vorgesehene Eigenanteil wird an die Versicherten ausgezahlt, sofern die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde.)
Eine Behandlung ausschließlich auf Kosten der Krankenkasse führt ebenfalls zum Erfolg.
Die DAK Gesundheit zahlt im bundesweiten Durchschnitt pro Fall rund 3.100 Euro.
Eltern, denen Mehrkosten von 1.000 Euro und mehr entstehen, zahlen privat nochmal rund ein Drittel zu einer Behandlung, bei der die Krankenkasse und der Gesetzgeber davon ausgehen, dass mit der Krankenkassenvergütung alles Notwenige bezahlt ist.“
Ausführlichere Infos zu der Studie finden Sie unter:
https://www.dak.de/dak/download/Studie_Kieferorthopaedische_Versorgung-1703654.pdf?
Die DAK hat auf die Erkenntnisse über mangelnde Aufklärung und hohe Zuzahlungen mit Informationen und Beratungsangeboten für ihre Versicherten reagiert:
https://www.dak.de/dak/download/Pressemitteilung_Teure_Kinder-Zahnspangen-1703644.pdf?
Irmgard Berger-Orsag