Gruß
Kai Müller
Betreff: Neue gesetzliche Regelung : Kein Job für MFA mit Impflücken ?
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Neue gesetzliche Regelung : Kein Job für MFA mit Impflücken ?
// Aerzte Zeitung Online – Praxis & Wirtschaft
Praxisinhaber können Medizinische Fachangestellte (MFA), die sich für eine Stelle in der Praxis beworben haben, aber Lücken im Impfschutz aufweisen, seit kurzem ablehnen. Möglich macht es das Präventionsgesetz.
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