Zugang zu zahnärztlichen Standardleistungen – ein nur theoretischer Anspruch?

DAZ fordert gesetzliche Krankenkassen und zahnärztliche Körperschaften zum Handeln auf

Troisdorf, 5. Februar 2015

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ), ein zahnärztlicher Berufsverband, weist immer wieder auf den zu beobachtenden Zuzahlungsmissbrauch in deutschen Zahnarztpraxen hin, in allen gesetzlich versicherten Behandlungsbereichen. In diesem Zusammenhang wurde unlängst in einigen Publikationen speziell die Kieferorthopädie betrachtet. Es wurde über Leistungsverweigerung, sofern Patienten nicht zu Zuzahlungen bereit sind, intensives Drängen zu unklar beschriebenen, privat zu zahlenden Zusatzleistungen und maßlose Zusatzabrechnungen berichtet.

Konfrontiert mit diesen Berichten, erklären Vertreter von gesetzlichen Krankenversicherungen und zahnärztlichen Körperschaften, keine Handhabe zu haben – es fehlten die Beweise. Von Seiten der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen wird zudem regelmäßig darauf verwiesen, dass es sich um ein Problem mit nur sehr wenigen schwarzen Schafen handele.

Der DAZ fordert, dass alle Institutionen, die über Anlaufstellen für Patienten mit Fragen und Beschwerden verfügen, geschilderte Probleme systematisch dokumentieren und bei Auffälligkeiten auch gezielt nachforschen. Nur so können die Einzelfälle zu einer kritischen Masse werden, die die „schwarze-Schafe-Theorie" in Frage zu stellen vermag.

Die beste Sofortmaßnahme zum Schutz der Patienten wäre aus Sicht des DAZ eine groß angelegte Kampagne zur Aufklärung der Patienten über den tatsächlichen Umfang und die Qualität der Leistungsansprüche in der gesetzlichen Versicherung.

Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende
Mail celina.schaetze@web.de


Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V.
Kronenstr. 51, 53840 Troisdorf
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