Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) hat mit der „Indento GmbH" im Bereich Zahnmedizin einen Selektivvertrag abgeschlossen. Die Firma Indento GmbH organisiert als Managementgesellschaft das von der Firma „Imex Dental und Technik GmbH" initiierte Netzwerk „dent-net" (Zusammenschluss von Krankenkassen, Zahnärzten und „Imex"), welches den Patienten eine preiswerte Versorgung mit Implantaten und Zahnersatz ermöglichen soll sowie eine kostengünstige Zahnreinigung. „Imex Dental und Technik GmbH" importiert u. a. Zahnersatz aus Singapur und China.
Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) lehnt diese Form von Netzwerk entschieden ab. Ein Netzwerk, das von einem Dentallabor unter Beteiligung von Krankenkassen organisiert wird, greift in die Therapiefreiheit des Zahnarztes ein. Die Auswahl des Zahntechnikers, mit dem eine Versorgung erarbeitet werden soll, muss dem behandelnden Zahnarzt überlassen bleiben. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem Labor, die auch von individuellen Faktoren abhängig ist, bestimmt in erheblichem Maß die Qualität der eingegliederten Versorgung.
Die DAK und „Imex" machen für ihr Netzwerk Propaganda und empfehlen den Patienten diejenigen Behandler, die dem Netzwerk angehören. Dadurch werden Zahnärzte unter Druck gesetzt, diesem Netzwerk ebenfalls beizutreten, obwohl es auch andere, zum Teil deutlich günstigere Anbieter von Zahnersatz gibt. Dieses Netzwerk ist nicht nur eine unzumutbare Einschränkung der zahnärztlichen Entscheidungsfreiheit, sondern auch eine unangemessene Begünstigung eines Zahntechnikanbieters.
Die Zahnärzte, die diesem Einkaufsmodell beitreten, begeben sich in die Abhängigkeit von einem Dentallabor und einer Ersatzkasse sowie von einigen Betriebskrankenkassen. Sie geben damit in einem wichtigen Bereich ihre Freiberuflichkeit auf. Sie müssen sich z. B. verpflichten, „Professionelle Zahnreinigung" zu einem von der Managementgesellschaft „Indento GmbH" festgelegten Einheitspreis durchzuführen. Sie werden damit „geködert", von der DAK und einigen Betriebskrankenkassen Patienten zugewiesen zu bekommen. Sollte dieses Netzwerk erfolgreich sein, ist zu befürchten, dass den beteiligten Zahnärzten zukünftig noch ganz andere Zugeständnisse abverlangt werden, die aus den finanziellen Interessen von „Imex" und den Haushalts- und Marketinginteressen der „DAK" sowie anderer beteiligter Krankenkassen entspringen.
Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde fordert alle Zahnärzte auf, die Interessen ihrer Patienten im Auge zu behalten, die nur durch unabhängige Zahnärzte gewährleistet werden. Kurzfristige eigene Vorteile durch die Zuweisung von Patienten können die Gefahren nicht aufwiegen, die durch das ordnungspolitisch unverständliche Vorgehen der „DAK" für die Existenz der freiberuflich niedergelassenen Zahnärzte drohen. Es ist auch im Interesse der Patienten, von einem von Krankenkasse und Dentallabor unabhängigen Zahnarzt behandelt zu werden.
V.i.S.d.P. Dr. Manfred Hillmer
Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V.