Presserat erkennt auf Sorgfaltspflichtverletzung der HÖRZU-Redaktion

Beschwerde des DAZ war erfolgreich

Troisdorf, 6. Oktober 2014

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ), ein zahnärztlicher Berufsverband, sah sich zusammen mit einigen ebenfalls betroffenen Einzelpersonen einer verzerrenden Berichterstattung über seine Positionen durch die HÖRZU ausgesetzt. Es wurden Interviews vorgetäuscht und aus einen Buch entnommene Zitate falsch (sinnentstellend) wiedergegeben.

Der DAZ hat wegen Sorgfaltsverletzung Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt. Die Beschwerde wurde angenommen und das Verhalten der HÖRZU-Redaktion deswegen offiziell missbilligt.

 Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende

Mail celina.schaetze@web.de 

 

Hintergrund: 

Die Ausgabe der Fernsehzeitschrift HÖRZU vom 23.05.2014 erschien mit dem Aufmacher „Skandal-Akte Zahnarzt – Wie Sie sich vor Abzocke schützen" (Seite 6ff).

Ungeachtet mancher zutreffender Aussagen in dem Artikel nahm der DAZ Anstoß an der reißerischen Darstellung und daran, dass er ohne sein Wissen und ohne seine Einwilligung für diese Art der Berichterstattung vereinnahmt wurde. Denn der HÖRZU-post_content war so formuliert, als hätten sich die DAZ-Vorsitzende und weitere Personen der HÖRZU-Redaktion als Interview-Partner zur Verfügung gestellt.

Da die HÖRZU-Verantwortlichten eine Richtigstellung ihrer Aussagen ablehnten, verbreitete der DAZ eine Pressemeldung zu dem Thema und wandte sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat.

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde bemüht sich seit über 3 Jahrzehnten um eine differenzierte (kritische und selbstkritische) Betrachtung der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland. Orientiert an den gesundheitlichen Belangen der Bevölkerung und medizinethischen Grundsätzen zeigt er Defizite auf, schlägt Lösungen vor und sucht konstruktiven Austausch mit den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens.

Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)
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