Berliner KZV und Kammer verbieten Beilage einer Tagungseinladung

Zahnärzteverband DAZ protestiert gegen politische Zensur

Köln, 20. August 2007

Die späte Mitteilung der Herausgeber, dass ein Tagungsflyer des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) e.V. keinesfalls über das Mitteilungsblatt Berliner Zahnärzte (MBZ) verbreitet werden dürfe, zeigt nicht nur einen schlechten Stil im Umgang mit Geschäftspartnern. Vielmehr kann die ablehnende Entscheidung nur als ein Akt von Willkür und politischer Zensur begriffen werden – so die stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Dr. Celina Schätze aus Berlin.

Dass die Zahnärzteblätter von Kammern und KZVen vielfach als Hofpostillen der jeweiligen Standesfürsten herhalten müssen und oppositionellen zahnärztlichen Meinungen und Gruppierungen wenig Raum geben, diese Erfahrung konnte der DAZ im Verlauf der Jahre immer wieder sammeln, unter anderem in Berlin. Kritische Stellungnahmen der Opposition oder Gegendarstellungen zu den z.T. haltlosen Angriffen, die oftmals in MBZ-Artikeln enthalten sind, werden den kleineren Gruppen verwehrt. Anträge, der Opposition generell gewisse Darstellungsmöglichkeiten einzuräumen, wurden jeweils von der Mehrheit abgeschmettert. Lediglich knappe Veranstaltungshinweise sind für alle Verbände möglich.

So bleibt den kleineren Gruppen, die mehr als einen Terminhinweis über das MBZ publizieren wollen, nur die Möglichkeit kostenpflichtiger Anzeigen und Beilagen. Mit einem (keine allgemein- oder verbandspolitischen Aussagen enthaltenden) Tagungsflyer als MBZ-Beilage wollte der DAZ über seine am 15.09.2007 stattfindende Fortbildung zur zahnärztlichen Behandlung von Koronarpatienten und seine jährliche Hauptversammlung informieren. Die Fortbildung war bei den Berliner Körperschaften angemeldet, die Vorstände hatten Pressemeldungen und Einladungen zu der Tagung erhalten, der Tagungsflyer war in großer Auflage gedruckt, und alle Details der Aussendung waren mit den zuständigen Mitarbeitern von Kammer und Verlag abgestimmt. Kurz vor der Auslieferung der Zeitschrift erreichte den DAZ die Mitteilung, dass die Aufnahme der Beilage wegen verbandsbezogener Informationen vom Herausgeber abgelehnt sei.

Im Vorfeld hatte es keinerlei Informationen über eine solche Beschränkung gegeben – in den Mediapost_daten des MBZ ist sie nicht enthalten. Auch sonst ist nicht erkennbar, woher die Kriterien für die Entscheidung von Kammer und KZV stammen. Tatsächlich kann vom DAZ die Zurückweisung der Beilage – noch dazu in einem späten Stadium, in dem bereits Druckkosten angefallen waren – nur als Willkür und Zensurmaßnahme gegenüber der Opposition gewertet werden, gegen die er entschieden protestiert.

Der DAZ lädt nunmehr auf diesem Wege alle interessierten Zahnärzte zu seiner Tagung am Samstag, dem 15.09.2007, ab 10.00 Uhr, ins Dietrich-Bonhoeffer-Haus in 10117 Berlin-Mitte, Ziegelstr. 30, ein. Weitere Informationen erhalten Sie bei der DAZ-Geschäftsstelle:

Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)
Irmgard Berger-Orsag
Belfortstr. 9, 50668 Köln
Tel 0221/973005-45, Fax 0221/7391239
daz.koeln.de, www.daz-web.de

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