Schwerer Zensurverdacht gegen Kammer und KZV Berlin

Willkürliche Beilagenhandhabung verletzt die Regeln kollegialen Miteinanders

Köln, 10. Oktober 2007

Einen schweren Verdacht der Zensur durch die Vorstände der Kammer wie der KZV Berlin äußert der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ), nachdem sich die Herausgeber des Mitteilungsblattes Berliner Zahnärzte (MBZ) im September weigerten, eine Tagungseinladung des DAZ als Beilage zu verbreiten, jedoch nur einen Monat später eine vergleichbare Beilage des Bundesverbandes der implantologisch tätigen Zahnärzte (BDIZ EDI) unbeanstandet zusammen mit dem MBZ an die Berliner Zahnärzte versandten.

Zum Hintergrund: Der zahnärztliche Berufsverband DAZ wollte in ausführlicher und einvernehmlicher Absprache mit dem Verlag des MBZ durch bezahlte Verteilung eines Tagungsflyers über das Berliner Mitteilungsblatt auf eine vom DAZ veranstaltete Fortbildung zum Thema „Der Koronarpatient in der Zahnarztpraxis" aufmerksam machen, erhielt jedoch nach Drucklegung des Flyers eine kurzfristige Absage. Die nach einem Protest des DAZ vom Berliner KZV-Chef Dr. Jörg-Peter Husemann bemühte Begründung für diese Absage lautete, dass es eine „eindeutige Beschlusslage" gäbe, die besage, dass die Zeitschrift „berufs­politischen Verbänden nicht als Medium geöffnet werden soll" und die nur durch die obersten Gremien der beiden Körperschaften geändert werden könne.

Das Verhalten der Berliner Kammer- und KZV-Vorstände lässt nun jedoch erhebliche Zweifel daran aufkommen, dass es einen derartig wirksamen Beschluss tatsächlich gibt. Bereits mit der Oktober-Ausgabe des MBZ im Jahr 2006 hat beispielsweise die Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM) mit einer Anzeige für ihre Herbsttagung werben dürfen. Ein Jahr später durfte der BDIZ EDI, der ähnlich wie DAZ und VDZM zu einer Fachfortbildung, aber auch zu seiner Mitgliederversammlung und einem „Berufspolitischen Forum" einlud, diese Botschaft ebenfalls über das MBZ verbreiten. Der BDIZ vertritt wie die meisten fachspezifisch ausgerichteten Verbände zugleich auch berufspolitische Ziele. Ausdrücklich wurde er gegründet, um „Zahnärztinnen und Zahnärzten eine starke Vertretung" im Bereich der Implantologie zu ermöglichen – zweifellos nicht nur mit Blick auf fachliche Fragen sondern auch mit berufs­politischer Zielrichtung. Er kümmert sich um Liquidationsfragen, die Weiterentwicklung der Gebührenordnungen, setzt sich mit Kostenträgern auseinander, initiiert Unterschriftenaktionen gegen die Gesundheitsreform und ist faktisch und nach seinem Selbstverständnis auch ein berufs-POLITISCHER Verband.

Der DAZ fordert nunmehr den Präsidenten der Zahnärztekammer Berlin, Herrn Dr. Wolfgang Schmiedel, und den Vorstandsvorsitzenden der KZV Berlin, Herrn Dr. Jörg-Peter Husemann, auf, eine offene, öffentliche und ehrliche Klarstellung dieses unglaublichen Vorganges vorzunehmen. Der DAZ weist beide Kollegen entschieden darauf hin, dass alles andere als eine beschlusskonforme Gleichbehandlung aller zahnärztlichen Verbände verheerende Folgen für das kollegiale Miteinander haben wird, was auch von diesen Herren nicht länger leichtfertig in Kauf genommen werden darf. Der DAZ verlangt daher neben einer Entschuldigung eine eindeutige Erklärung, dass Kammer und KZV Berlin die eigenen Beschlüsse in Zukunft auf kollegiale Weise und diskriminierungsfrei umsetzen. Es darf zudem nicht länger der fatale Eindruck entstehen, als wären beide Körperschaften nicht daran interessiert, sowohl die in Berlin vorhandenen Fortbildungsangebote als auch die politisch vielfältigen Strömungen innerhalb der Zahnärzteschaft ihren Zwangsmitgliedern publik zu machen.

Weiterführende Informationen:
Dr. Eberhard Riedel, München
Tel. 089/534552, Fax 089/54404484, E_Riedel@msn.com

Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)
Belfortstr. 9, 50668 Köln, Tel 0221/973005-45, Fax 0221/7391239
daz.koeln.de, www.daz-web.de

 

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