Keine pauschale Ablehnung der GOZ-neu

Vorschläge von DAZ und VDZM zur Überwindung der Reformblockade

Bonn/Köln, 8. Mai 2009

Mehr Rechtssicherheit und Honorargerechtigkeit für alle Beteiligten durch konstruktive Korrekturen an der GOZ-neu" war die Kernforderung der Zahnärzte, die sich zur diesjährigen gemeinsamen Frühjahrstagung des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) e.V. und der Vereinigung Demokratische Zahnmedizin e.V. (VDZM) am 25. 04.2009 in Frankfurt am Main zusammengefunden hatten. Im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) forderte die Versammlung die Schaffung von mehr Transparenz in der Abrechnung durch zeitgemäße  Leistungsbeschreibungen sowie die Abschaffung der vielen Grauzonen und unübersichtlichen Analogbewertungen der alten GOZ. Wichtiges Ziel sei die Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten für Patienten, Zahnärzte und Erstattungsstellen. Im Zuge der sich ausweitenden Privatleistungen auch für gesetzlich Versicherte ist die GOZ inzwischen bedeutsam für die gesamte Bevölkerung.

Der Referent zu diesem Thema, Ministerialrat Dr. Michael Dalhoff aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), bestätigte, dass es auch dem BMG darum gehe, eine „gerechte und angemessene Vergütung zahnärztlicher Leistungen zu ermöglichen". Nach Dalhoffs Meinung bestreite derzeit niemand, dass die bereits 20 Jahre alte Gebührenordnung für zahnärztliche Privatleitungen unbedingt novelliert werden müsse. Allerdings hätten die großen zahnärztlichen Verbände mit ultimativen Maximalforderungen die Auseinandersetzung um den vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurf derart blockiert, dass man vor den Bundestagswahlen im September 2009 wohl nicht mehr mit einer Weiterführung des Verordnungsverfahrens rechnen könne.

In der lebhaften, sachlich und konstruktiv geführten Diskussion erkannten die Teilnehmer durchaus an, dass der Referentenentwurf etliche richtige Ansätze verfolge. In vieler Hinsicht, so die Diskutanten, lasse sich dieser Entwurf allerdings noch erheblich verbessern. So sei die einmalige Möglichkeit, bisherige Defizite in der Gebührenordnung auszugleichen, vom Verordnungsgeber nicht ausreichend genutzt worden. Die neue Gebührenordnung sollte unbedingt den Bereich gründlicher Basisdiagnostik fördern, aber auch eine „sprechende" und ordentlich „planende" Zahnheilkunde stärken.

Im Interesse der Gesunderhaltung aller biologischen Strukturen des Mundes begrüßten die Teilnehmer aus den Verbänden DAZ und VDZM, dass der Referentenentwurf die Leistungsbereiche der Prophylaxe wie auch der Parodontalbehandlung aufwerten möchte. Indem der gleiche Entwurf allerdings die Wurzelbehandlung in unsachgerechter Weise abwertet, das Setzen von Implantaten jedoch unverhältnismäßig begünstigt, löst dies eine bedenkliche Fehlsteuerung gegen den Erhalt von Zähnen und für deren Ersatz durch Implantate aus.

Auch bei der Vergütungshöhe sahen die zahnärztlichen Teilnehmer noch Anpassungsbedarf. Sie drückten aus, dass eine von Zahnärzten als unzureichend empfundene Honorierung unweigerlich zu einem Ausweichen in Grauzonen und Analogbewertungen führt. In Frage steht hier allerdings auch die Neutralität des Verordnungsgebers, da dieser als Staatsorgan unmittelbar mit den Beihilfestellen verbunden ist, über die 30 % der Privatpatienten ihre Er­stattungen aus den öffentlichen Haushalten beziehen. Das mangelnde Vertrauen in die Neutralität des staatlichen Verordnungsgebers erklärt die extrem ablehnende Haltung der großen Verbände der Zahnärzte in Sachen GOZ.

Besonders kritisch wurde die sog. „Öffnungsklausel" diskutiert, die den Versicherungen erlaubt, mit Zahnärzten oder Zahnarztgruppen von der GOZ abweichende Verträge zu schließen. Die meisten Diskussionsteilnehmer sahen hierbei erhebliche Risiken und sprachen sich deshalb gegen die „Öffnungsklausel" aus. Geäußert wurden die Befürchtungen, dass einseitig die Versicherungsunternehmen die Bedingungen diktieren, dass den Zahnärzten „Dumpinghonorare" drohen und dass für die Versicherten Transparenz und Überblick verloren gehen könnten.

Die Verbände DAZ und VDZM sind der Meinung, dass es bei aller Kritik dennoch  lohnt, den Entwurf zur GOZ zu einem verbesserten Ergebnis zu führen. Sie fordern alle Zahnärzteverbände auf, sich einem neuen Anlauf nicht zu versperren. Ministerialrat Dr. Dalhoff nahm die Empfehlung an das Bundesministerium mit, im nächsten Anlauf die Diskussionen breiter und nachhaltiger zu führen. Diese sollten im Rahmen eines aus allen Gruppen zusammengesetzten Gremiums stattfinden, um mit allen Beteiligten die zielführenden Kriterien und Kompromisse so transparent und plausibel wie möglich zu erarbeiten.

V.i.S.d.P.:                   Dr. Kristina Schwigon, Vorsitzende der VDZM

                                   Dr. Eberhard Riedel, DAZ-Vorsitzender

Hinterlassen Sie eine Antwort