Nach einigem Streit zwischen CDU und CSU fordert die Union nun u.a. die Ausgrenzung des Zahnersatzes aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Kassenzahn-ärztliche Bundesvereinigung (KZBV), vom Gesetzgeber damit beauftragt, eine ausreichende zahnmedizinische Versorgung sicherzustellen, applaudiert postwendend und lobt den Vorschlag als Schritt in die richtige Richtung. Sowohl die Union als auch die KZBV verweisen zur Begründung auf die Verbesserung der Mundgesundheit durch Prävention. Tatsächlich haben viele jüngere Menschen heute deutlich gesündere Zähne als frühere Generationen. Aber Prävention kann keinen zerstörten oder verlorenen gegangenen Zahn wieder herstellen. Die GKV müsste nicht jährlich Milliarden Euro für Zahnersatz aufbringen, wenn es nicht Millionen Menschen gäbe, die auf Kronen, Brücken und Prothesen angewiesen sind. Diese Menschen werden auch im weiteren Verlauf ihres Lebens entsprechenden Bedarf haben. Einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Prothetik zufolge wird selbst bei funktionierender Prophylaxe der Zahnersatz-Bedarf bis 2020 nicht zurückgehen. Wenn Prothetik ohne flankierende Maßnahmen aus der gesetzlichen Absicherung herausgenommen wird, führt das zu einer massiven Kostenbelastung von Menschen mit Zahnkrankheiten. Da diese eher in den unteren Sozialschichten anzutreffen sind, wird das Versorgungsniveau absinken, mit allen gesundheitlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen. Es erscheint als blanker Hohn, wenn die KZBV von mehr Entscheidungsfreiheit für die Patienten redet. Wer Geld hat, kann sich schon heute die Versorgung seiner Wahl kaufen, und wer keines hat, wird wenig Freude an der Freiheit haben, mit Zahnlücken herumlaufen zu dürfen. Da ist auch der Verweis auf das zahnärztliche Festzuschuss-Konzept kein Trost, zumal es bisher weder für die GKV noch für den Privatbereich beschrieben, berechnet und veröffentlicht ist. Ganz so unsozial sind die Unions-Pläne nicht. Wohl wissend, dass auf Zahnersatz so bald nicht verzichtet werden kann, wollen die CDU/CSU-Reformer eine verpflichtende private Prothetik-Versicherung einführen. Ohne eine solche wäre aus Sicht des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) die Privatisierung überhaupt nicht zu verantworten. Denn die Zerstörung und der Verlust von Zähnen haben in vielen Fällen Krankheitswert, und wie bei anderen Erkrankungen auch sollten medizinisch notwendige Behandlungen über ein Versichertenkollektiv finanziert werden. Mehr als die bloße Idee einer Pflichtversicherung scheint allerdings noch nicht zu existieren. Weder gibt es solide Informationen über die Höhe der Prämien noch ist bekannt, wie Altersrückstellungen gebildet werden sollen, wie vorgeschädigte Personen eingestuft werden, wie der Leistungsumfang aussehen wird usw. Wenn hier eine neue Versicherung aus der Taufe gehoben werden soll, die grundlegend von den Prinzipien der privaten Krankenversicherung abweicht und stattdessen Elemente einer Solidarversicherung enthält, dann kann man den Zahnersatz auch gleich in der GKV belassen. Im übrigen sind Einsparungen auch anders zu realisieren als durch Ausgrenzung dieses Leistungsbereichs (z.B. durch Zuschuss-Absenkung, Definition einiger weniger Festzuschüsse, Beendigung der paritätischen Finanzierung usw.). Und wenn man den Bürgern schon in die Tasche greift, sollte man ihnen dies klar sagen und es nicht als Wohltat verbrämen! Grundlegende prothetische Leistungen müssen nach Meinung des DAZ Teil des gesetzlichen Leistungskataloges bleiben. Ohnehin reicht die Prothetik nicht zur Sanierung der GKV. Wer die Krankenversicherung zukunftsfest machen will, kommt nicht umhin, die wirklich versicherungsfremden Leistungen aus dem Katalog zu nehmen und für mehr Einnahmen zu sorgen!
DAZ warnt vor Ausgrenzung des Zahnersatzes
Privatisierungsbefürworter verharmlosen Folgen für Patienten
Köln,
21. Juni 2003