Schiedsamtsentscheidung zu Zahnersatz:

Patienten wird die volle Transparenz vorenthalten

Köln, 6. Juni 2005

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) ist enttäuscht über den vom Bundesschiedsamt gefällten Beschluss zur Gestaltung der Zahnersatzplanung für gesetzlich Versicherte. Hier ist Regelungsbedarf entstanden, da neuerdings Kassen- und Privatbehandlungen kombinierbar sind. Solange allerdings der Patient nicht informiert wird über den Steigerungsfaktor, von dem die Preise für private Leistungen entscheidend abhängen, kann von vollständiger Transparenz nicht die Rede sein. Die Kritik des DAZ gilt auch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), die die jetzt beschlossene mangelhafte Transparenz als Erfolg verkauft. Seit Einführung des neuen Festzuschuss-Systems können gesetzlich Versicherte für Kronen, Brücken und anderen Zahnersatz einen vom Befund abhängigen festen Zuschuss ihrer Krankenkasse auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie zusätzlich zu oder anstelle von gesetzlichen Regelleistungen Privatleistungen in Anspruch nehmen. Grundlage für die Zuschuss-Zusage einer Kasse ist der so genannte Heil- und Kostenplan (HKP). Über Monate kam die Selbstverwaltung von Zahnärzten und Krankenkassen zu keiner Einigung über die Anpassung der HKP's an die neue Regelung. Von Kassenseite wurden detaillierte Informationen gefordert auch über die Privatleistungen. Diese Forderung ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Denn wenn ein Patient, egal ob gesetzlich oder privat versichert, Leistungen nach der privaten Gebührenordnung in Anspruch nimmt, dann sollte er vorher einen Kostenvoranschlag oder einen Heil- und Kostenplan erhalten, der die zu erbringenden Leistungen detailliert nach Art und Preis ausweist. Anders als in der gesetzlichen Gebührenordnung wird in der privaten Gebührenordnung GOZ bei jeder einzelnen Leistung ein vom Zahnarzt innerhalb gewisser Grenzen frei zu wählender Multiplikator angesetzt. Da dieser "GOZ-Steigerungsfaktor" ganz entscheidend die Höhe der Kosten für den Patienten bestimmt, sollte es selbstverständlich sein, ihn bei der Planung mit anzugeben. Die Zahnärzteseite wollte jedoch keinesfalls die Steigerungsfaktoren mitteilen. Gleichzeitig ließen sich hochrangige Vertreter der Zahnärzteschaft darüber aus, dass die gesetzlichen Kassen keinerlei Kompetenz in Bezug auf privatzahnärztliche Leistungen besäßen. In der abschließenden Sitzung des Schiedsamts wurde begrüßenswerterweise festgelegt, dass der Heil- und Kostenplan in einem zweiten Teil hinter den für den jeweiligen Befunde vorgesehenen gesetzlichen Regelleistungen die privaten Leistungen einzeln samt ihrer Preise aufführt und ihnen den Gesamtbetrag für die entsprechenden Regelleistungen gegenüberstellt. Dabei konnte sich die KZBV mit ihrer Forderung durchsetzen, dass die Angabe des Steigerungssatzes unterbleibt. Folglich werden die meisten gesetzlich Versicherten davon ausgehen, dass es sich bei den Preisangaben im HKP um staatlich vorgegebene, nicht verhandelbare Preise handelt. Die Empfehlung von Patientenberatern und Verbraucherschützern, sich die Steigerungswerte anzusehen und ggf. mit dem Zahnarzt über deren Höhe zu sprechen, geht ins Leere, solange der Patient diesen Faktor nicht kennt und auf dem Heil- und Kostenplan nicht vorfindet. Die KZBV feiert den Schiedsspruch als Erfolg und redet von einem guten Tag "für den aktiven Patientenschutz". Dem können wir uns seitens des DAZ nicht anschließen. Eine private Behandlungsplanung ohne Angabe des Steigerungsfaktors enthält dem Patienten ein ganz wichtiges Beurteilungskriterium vor. Sie schafft also nicht die von der KZBV beschworene volle, sondern nur unvollständige Transparenz. Das Argument, weniger Zahlen verringerten den Aufwand und erhöhten die Übersicht, zieht in diesem Fall nicht. Denn der Zahnarzt muss den Faktor ohnehin festlegen. Und der Patient hat, ob mit, ob ohne Faktor, wahrscheinlich Mühe, den HKP zu verstehen. Unterzieht es sich jedoch dieser Mühe oder holt er sich geeignete Beratung, dann versetzt ihn die Faktorangabe in die Lage, einzelne Aspekte der Planung zu hinterfragen und mit seinem Zahnarzt zu klären. Im Interesse des Patienten sollte in den 2. Teil des HKP ein kurzer Erläuterungspost_content aufgenommen werden, der über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Privatrechnungen mit Hilfe des Steigerungsfaktors bis zum 3,5-fachen informiert. Vorerst allerdings hat das Schiedsamt auf Betreiben der Zahnärzte anders entschieden. Da bleibt die Frage: Wovor haben die Vertreter der KZBV, die so viel von Transparenz sprechen, in Zusammenhang mit der Offenlegung der GOZ-Faktoren eigentlich Angst?

Für Rückfragen: Dr. Celina Schätze, stellv. DAZ-Vorsitzende, Tel. 030/8264232, Fax 030/89735295

Hinterlassen Sie eine Antwort