Neuer DAZ-Vorstand kritisiert GMG-Regelungsflut und präsentiert eigene Alternativen

Köln, 6. Oktober 2003

"Zwangsfortbildung, Praxisgebühr und komplizierte Zahnersatzversicherungen werden als untaugliche Mittel einer Gesundheitsreform vom DAZ-Vorstand entschieden abgelehnt." Dies sagte der Münchner Zahnarzt Dr. Eberhard Riedel, der anlässlich der Jahrestagung des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) am 27. September in Berlin zum neuen 1. Vorsitzenden gewählt wurde. Des weiteren wurden Zahnärztin Edeltraud Jakobczyk, Berlin, Zahnärztin Dr. Celina Schätze, Berlin, Zahnarzt Dr. Volkmar Lehrke, Nienburg, und der ehemalige Vorsitzende, Zahnarzt Wolfram Kolossa, Schönberg, zu Stellvertretern gewählt.

Der Vorstand des DAZ hält das in der vergangenen Woche im Bundestag verabschiedete "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)" für ungeeignet, die vom Gesetzgeber gesteckten Ziele zu erreichen. Im wissenschaftlichen Teil der Tagung verstärkte Prof. Reiner Biffar, Greifswald, die Einschätzung, dass die übertriebene gesetzgeberische Regelungsflut ersetzt werden müsse durch intelligente Lösungen der Kosteneinsparung. Hier die DAZ-Kritik zu einigen Neuregelungen:

Der DAZ bezweifelt, dass die Bundeszahnärztekammer innerhalb kürzester Zeit in der Lage ist, ein flächendeckendes Fortbildungsangebot für alle praktizierenden Zahnärzte in Deutschland in der erforderlichen Qualität zu schaffen. Der DAZ befürchtet, dass auf diese Weise die zahnärztliche Behandlungsqualität nicht verbessert werden kann. Hingegen setzt er im Rahmen zahnärztlicher Eigeninitiative auf ein von ihm entwickeltes Qualitätssicherungsprojekt, das er demnächst der Öffentlichkeit vorstellen wird und in dem sich die teilnehmenden Zahnärzte unter anderem zu kontrollierten Fortbildungsmaßnahmen verpflichten.

Eine Praxisgebühr speziell bei der zahnärztlichen Behandlung konterkariert nach Ansicht des DAZ die Bemühungen der Zahnärzteschaft um die Gesundheitsvorsorge und widerspricht sogar vorrangigen Zielen des Gesetzgebers. Die beabsichtigte Steuerung der Leistungsinanspruchnahme wird sich in der Zahnmedizin dahingehend auswirken, dass Patienten wichtige Behandlungen nicht mehr rechtzeitig durchführen lassen – mit der Folge von meist irreversiblen Schäden. Die Einsparungen durch Nicht-Inanspruchnahme werden voraussichtlich durch den erhöhten Aufwand bei zu spät behandelten Erkrankungen ins Gegenteil verkehrt.

Die Einführung von separaten Zahnersatzversicherungen wird komplizierte Strukturen schaffen, die nicht nur viele Patienten überfordern, sondern auch überproportional hohe Verwaltungskosten mit sich bringen, so dass die Beiträge nur zum Teil für die eigentliche Behandlung zur Verfügung stehen. Hier herrscht ein eklatantes Missverhältnis zwischen dem erforderlichen Aufwand und dem Nutzen für das Gesundheitswesen. Der erneute Reglementierungsschub durch das neue Gesetz entfernt uns noch weiter von dem Ziel einer den ganzen Menschen einbeziehenden ärztlichen Betreuung der Patienten und führt uns weiter auf dem alten Irrweg der isolierten Behandlung einzelner "Probleme". Die Bedeutung des Betreuungsaspektes im ärztlichen Umgang mit Patienten wurde von Prof. Biffar mehrfach betont. Hierfür müssen Faktoren wie angemessener Aufwand, Patientenzufriedenheit, soziale und persönliche Risiken sowie Handhabbarkeit und Reparaturfreundlichkeit bei prothetischen Planungen stärker berücksichtigt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch ein kritischer Umgang des Zahnarztes mit der eigenen Leistung. Hilfreich könnten einfache Benchmarkingssysteme sein, die sich auf einzelne besonders wichtige Parameter beschränken wie z.B. die Zahnverlustrate.

Ein Benchmarking zahnärztlicher Leistungen ist ebenfalls wichtiger Bestandteil des bereits erwähnten zahnärztlichen Qualitätssicherungsprojektes. Die im Projekt zusammen geschlossenen Zahnarztpraxen versuchen das zu erreichen, was durch die ausufernde staatliche Regelungsflut zwar angestrebt, aber zum Teil eher behindert wird: eine gute Betreuung der Patienten und einen Zugewinn an oraler Gesundheit – möglichst für alle Bevölkerungsschichten.

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