Anläßlich der gemeinsamen Frühjahrstagung der Vereinigung Demokratische Zahnmedizin e.V. (VDZM) und des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) in Frankfurt forderten die als reformwillig geltenden und der Strukturreform aufgeschlossen gegenüberstehenden zahnärztlichen Verbände übereinstimmend deutliche Nachbesserungen für mehr Akzeptanz und Praktikabilität. Als Vertreter des Bundesministeriums der Gesundheit (BMG) stellte Dr. Hermann Schulte-Sasse, Abteilungsleiter für den Bereich der Krankenversicherung, auf der Tagung den Arbeitsentwurf des Ministeriums für die "GKV-Gesundheitsreform 2000" vor und nahm die Kritik entgegen. In seinen eigenen Ausführungen betonte Schulte-Sasse, die Bundesregierung sehe im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin bewußt von allzu detaillierten Vorgaben ab, um die Ausgestaltung der Strukturreform ausdrücklich der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Zahnärzten zu übertragen.
In der sachlich geführten Diskussion begrüßten die Vertreter von DAZ und VDZM im zahnmedizinischen Teil des Entwurfs insbesondere die vorgesehene Stärkung von Prävention und Qualitätssicherung. Ebenso sei die Absicht positiv zu werten, die Neugestaltung der vertragszahnärztlichen Gebührenordnung (BEMA) am zahnärztlichen Zeitaufwand objektiv zu orientieren. Beim Ausbau der Prophylaxe, insbesondere der Gruppenprophylaxe und Gesundheitsförderung, würden sich DAZ und VDZM jedoch noch mehr Bedarfsorientierung und Verbindlichkeit wünschen. Ausgearbeitete Vorschläge der Verbände lägen dafür vor.
Beifall bei den kritischen Zahnmedizinern fand die Absicht des BMG, möglichst viele Vorhaben der Reform durch die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen und Zahnärzten umsetzen zu lassen. Dabei sei allerdings zu vermeiden, daß durch das Reformgesetz den Krankenkassen ein einseitiges Übergewicht eingeräumt werde. Im Interesse von Patientenschutz und preiswerter Praktikabilität sei das bewährte vertragszahnärztliche Gutachterwesen für die Regelbegutachtung zu bevorzugen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen sei nur dort einzusetzen, wo die gemeinsame Selbstverwaltung diese Aufgaben nicht lösen wolle oder könne. Außerdem könnten nach der festen Überzeugung von VDZM und DAZ die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) nur dann konstruktive Arbeit leisten, wenn möglichst viele aufgeschlossene und reformwillige Zahnärztinnen und Zahnärzte die Zielsetzungen der Reform mittragen.
Um das zu gewährleisten, müßten in den anstehenden Beratungen des Arbeitsentwurfs die allzu eng gezogenen Grenzen zur Honorierung außervertraglicher Leistungen spürbar erweitert werden. Andernfalls bringe der Gesetzgeber nicht nur unnötigerweise die gesamte Zahnärzteschaft gegen sich auf, sondern er riskiere auch, daß der Zugang der gesetzlich Versicherten zu diesen Leistungen in der Praxis erheblich erschwert werde.
Ausdrücklich bekannten sich VDZM und DAZ zur Einführung des Verhältniswahlrechtes als längst überfällige Demokratisierung der zahnärztlichen Körperschaften. Einhelligen Widerstand aller zahnärztlichen Gruppierungen rufe jedoch weiterhin die Bestimmung des Gesetzentwurfes hervor, daß KZV-Vorstände zukünftig nur noch hauptamtlich tätig werden dürften. Dafür werde besonders dort kein Verständnis aufgebracht, wo in der Vergangenheit trotz Nebenamtlichkeit konstruktiv und effizient mit Krankenkassen und Aufsichtsbehörden zusammengearbeitet wurde. VDZM und DAZ befürchten übereinstimmend, daß eine hauptamtliche KZV-Führung als basisfern empfunden und den Rückhalt in der Kollegenschaft verlieren würde. Dieses könne nur den gesundheitspolitischen Neuerungsgegnern und berufspolitischen Hardlinern innerhalb der Zahnärztschaft in die Hände spielen und den berechtigten Reformvorhaben schaden.
V.i.S.d.P.
Wolfram Kolossa, Vorsitzender des DAZ
Dr. med.dent. Angela Demmer, Vorsitzende der VDZM