Durch zahnmedizinische Prophylaxe kann von Kindesbeinen an bis ins hohe Alter viel für die Mundgesundheit und die übrige Gesundheit getan werden. Dies unterstreicht der alljährliche Tag der Zahngesundheit, der gerade – am 25.09.2011 – stattgefunden hat. Ein wichtiger Pfeiler der präventiven Bemühungen ist die so genannte „Individualprophylaxe“ (IP), ein ganzes Bündel an Maßnahmen mit dem Kernstück „Professionelle Zahnreinigung“ (PZR), die von einer wachsenden Zahl von Patienten in Anspruch genommen wird. Da IP-Leistungen für Erwachsene privat bezahlt werden müssen, nehmen viele Praxen sie gern in ihr Repertoire auf. Aber wie steht es um die Qualität dieser Leistung, den gesundheitlichen Gewinn des Patienten, die Angemessenheit der Preise?
Der positive Effekt regelmäßiger IP-Betreuung unter kontrollierten Bedingungen ist in wissenschaftlichen Stu-dien zweifelsfrei erwiesen. Aber was spielt sich in der Alltagsrealität ab? Verschiedentlich ging das Thema durch die Presse. Es war von „Abzocker“-Preisen von deutlich über 100 Euro pro Prophylaxesitzung die Rede, von unzulänglicher Durchführung und mangelnder Diagnostik vorher (so bekamen Testpersonen in mehreren Praxen mehrmals hintereinander eine PZR verpasst).
Die Stiftung Warentest hat in ihrer Zeitschrift „Test“ unter dem Titel „Großputz beim Profi“ rechtzeitig zum Tag der Zahngesundheit 2011 einen Bericht herausgebracht, der laienverständlich erläutert, worin IP besteht und wozu sie gut ist, und der zur Inanspruchnahme dieser Leistung motivieren soll. Allerdings wird den Ver¬brauchern Wachsamkeit empfohlen, da viele Praxen Unzulängliches anböten. So kritisierten die Tester z.B., dass bei der PZR die Zähne nicht in ausreichendem Maß gesäubert würden (es unterblieb bspw. die Reinigung der Zahnzwischenräume mit Zahnseide/Zwischenraumbürste) und dass die Patienten nicht unaufgefordert zu von ihnen selbst durchzuführenden Prophylaxemaßnahmen angeleitet würden. Angesichts der geringen Stich-probengröße (5 Testpatienten in 5 Praxen) können die von „Test“ dargestellten Fakten keine Repräsentativität beanspruchen. Jedoch decken sie sich mit früher berichteten Mängeln und sollten den Zahnärzten und ihren Körperschaften Anlass sein, Minimalanforderungen für die Individualprophylaxe zu definieren. Dabei muss der medizinische Bedarf des Patienten (und nicht der finanzielle Bedarf der Praxis) im Fokus stehen. Es mag ver¬lockend sein, mit hochpreisiger IP Einnahmen für die Praxis zu generieren – unter Einsatz von allerlei neuarti-gen Geräten und Mittelchen, für die solvente Kunden gern zahlen, deren medizinischer Nutzen aber zweifelhaft ist. Maßnahmen ohne medizinische Indikation und sorgfältige Durchführung entsprechen jedoch nicht dem ärztlichen Auftrag und diskreditieren, wie die Kritik-Kampagnen im letzten Jahr zeigten, letztlich die medizinisch sinnvolle Leistung Individualprophylaxe.
Gerade bei dieser „individuellen“ Leistung muss an 1. Stelle stehen, was das jeweilige Individuum braucht an Hil-fe und Anleitung – und zwar unabhängig davon, was die Industrie gerade anpreist oder was Wirtschaftsberater als lukrativ empfehlen. Langfristig fördert eine gewissenhafte individuelle Betreuung der Patienten nicht nur deren Mund¬gesundheit, sondern auch die Patientenbindung und eine befriedigende und auskömmliche Situation der Praxen.
In diesem Sinne ihre Patienten in den Mittelpunkt zu stellen – nicht nur bei der Prophylaxe -, ist die Selbstver-pflichtung der Teilnehmer des DAZ-Projektes Qualitätssicherung. Mehr darüber erfahren Sie übers Internet un-ter www.daz-web.de und bei der DAZ-Tagung am 08.10.2011in Berlin (Tagungsflyer in der Anlage).
Infos
Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)
Dr. Peter Nachtweh, Stellv. Vorsitzender
Kaiserstr. 52, 53840 Troisdorf
Tel. 02241/97228-76, Fax 02241/9722879
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