Der Stand in der der KZV – Berlin nach den Wahlen in der konstituierenden Vertreterversammlung

16. April 2023

Nachdem die vereinigte Liste von IUZB, DAZ und Fraktion Gesundheit zur stärksten Fraktion in der VV geworden ist, ist es dann auch gelungen, mit dem Kollegen Dr. Andreas Hessberger zum ersten Mal ein IUZB-Mitglied in den KZV-Vorstand zu wählen. Das ist keine ganzheitliche Veränderung der Verhältnisse in der KZV – Berlin, weil der FVDZ weiterhin zahlenmäßig sehr gut in den Spitzenfunktionen dieser Körperschaft repräsentiert ist, aber der Verband der Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte, als Dominator der bisherigen KZV – Politik, ist nicht mehr in dem neuen Vorstand vertreten. Damit wurde ein erklärtes Ziel der vereinigten Liste erreicht.

Die Tätigkeit des neuen Vorstandes insgesamt und insbesondere das Engagement unseres Kollegen Andreas Hessberger wird jetzt und in der Zukunft an unseren im Wahlkampf erklärten gemeinsamen Wahlversprechen gemessen. Ganz oben auf dieser Liste, neben den Forderungen nach Transparenz und der Schaffung von größeren Freiräumen für die Praxen stand das Versprechen, eine Kostensenkung bei den Vorstandsgehältern zu erreichen. Das sollte nicht nur die einzelnen Vergütungen, sondern noch viel mehr die Gesamtkosten betreffen.

Ein gutes Modell für diese versprochene Kostensenkung könnte die Verschlankung des jetzigen Vorstandes auf nur noch 2 Mitglieder sein. Dabei sollte eine Position auch durch 2 Teilzeitvorstände besetzt werden können. Dieses Modell sollte für alle Listen zustimmungsfähig sein: Es hat sich über die Zeit erwiesen, dass die Arbeit nicht den Einsatz von 3xVollzeit erfordert. Das Angebot von Teilzeitstellen macht die Besetzung der Stellen einfacher, weil die Kombination mit der Führung einer Praxis leichter wird – auch die Kombination mit Familienarbeit. Über den Erhalt von 3 Positionen bleibt auch für die Zukunft das Spiel mit dem Proporz der Listen variabel. Wahrscheinlich wird die Arbeit effizienter und alle KZV-Mitglieder haben mit Sicherheit eine erhebliche Einsparung. Eine entsprechende Satzungsänderung sollte unverzüglich angestoßen und vom Satzungsausschuss be- und erarbeitet werden. Diese neuen Möglichkeiten stünden dann auch schon dem bestehenden Vorstand zur Verfügung.

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