Zahnersatz-Reform erfordert verändertes Gutachterwesen

Der DAZ macht sich bei seiner Jahrestagung stark für Qualitätssicherung und Patientenschutz

Köln, 16. September 2004

Qualitätssicherung und Patientenschutz unter den sich ändernden Zuzahlungsbedingungen für Zahnersatz wird das Schwerpunktthema der Jahrestagung 2004 des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) am Samstag, dem 09.10.2004 in Berlin sein. Bereits ab Januar 2005 wird im Bereich der zahnärztlichen Prothetik, d.h. bei der Versorgung von Zahnpatienten mit Kronen, Brücken und Prothesen, der Wechsel von einem therapieorientierten prozentualen Bezuschussungssystem zu einem diagnose-orientierten Festzuschuss-System erfolgen. Der DAZ weist darauf hin, dass diese Umstellung auch Veränderungen im Gutachterwesen nach sich ziehen muss. Bei zweifelhaften Planungen prothetischer Versorgungen oder bei vermuteten Mängeln der Ausführung solcher Arbeiten können sich bislang Patienten mit der Bitte um Begutachtung an ihre gesetzliche Kasse wenden oder auch die Kassen von sich aus Gutachten in Auftrag geben, wobei jedoch ausschließlich die Berücksichtigung abrechnungsrelevanter Richtlinien sowie häufig nur die im Kassen-Leistungskatalog aufgeführten Arbeiten geprüft werden. Das neue Festzuschuss-System, bei dem die Kasse einen fixen Betrag unabhängig von der durchgeführten Therapie zahlt, ermöglicht es den Patienten, vermehrt Leistungen außerhalb des Kassenspektrums in Anspruch zu nehmen; dem Zahnarzt eröffnen sich hierdurch neue planerische und therapeutische Freiheiten. Nach bisherigen Erfahrungen sind jedoch auch und gerade in einem System mit vielen Wahlmöglichkeiten Maßnahmen zur Sicherung der Qualität erforderlich. Die Begutachtung als wichtigstes Instrument zu Qualitätsförderung und -sicherung muss künftig einen umfassenden Auftrag erhalten. Sie kann nicht mehr nur nach Richtlinientreue und Wirtschaftlichkeit fragen, sondern muss in erster Linie eine zahnheilkundlich-fachliche Bewertung vornehmen. Gegenstand der Begutachtung muss dabei die gesamte Behandlung bzw. Planung sein. Die im Zusammenhang mit einer gesetzlich bezuschussten Leistung erbrachten „Privatleistungen" können und dürfen aus der Gesamtbeurteilung nicht herausgelöst werden. Die Beschränkung der Überprüfung nur auf den Ausgangsbefund und die gesetzlich bezuschusste Kernleistung würde neben unüberwindlichen Abgrenzungs-schwierigkeiten auch den Verzicht auf die qualitätssichernden Effekte eines Begutachtungssystems bedeuten. Begutachtungen dieser Art durch einvernehmlich bestellte Gutachter sind bei der Ausweitung von privaten Leistungen im neuen System für den normalen gesetzlich Versicherten auch deshalb so wichtig, weil Gerichts-gutachten wegen der langen Dauer solcher Verfahren oder Privatgutachten wegen der hohen Kosten für viele Betroffene keine wirkliche Alternative darstellen. Die Zahnärzteschaft selbst muss sich für eine Weiterentwicklung des Gutachterwesens stark machen. Sie kann damit unter Beweis stellen, dass sie allen Tendenzen, merkantile vor medizinische Überlegungen zu setzen, entschieden Einhalt gebieten wird und tatsächlich das Ziel verfolgt, im von ihr propagierten neuen System die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung zu verbessern. Die DAZ-Jahrestagung am 09.10.2004 findet in der KDFB-Begegnungsstätte in der Wundtstr.40-44 in 14057 Berlin-Charlottenburg von 10.00-18.00 Uhr statt. Unter dem Motto „Professionalisierung des zahnärztlichen Berufsstandes durch Fortbildung und Qualitätsmanagement" referiert BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp am Vormittag über die Konzepte der Bundeszahnärztekammer und stellt sich kritischen Fragen zur Qualitätsproblematik und zu aktuellen Themen der Gesundheits- und Berufspolitik. Ab 14.00 Uhr schließt sich die DAZ-Jahreshauptversammlung an, bei der es u.a. um ein vom DAZ entwickeltes Qualitätssicherungs-Projekt für Zahnarztpraxen gehen wird. Alle Interessierten sind herzlich zu der Tagung eingeladen (es wird kein Beitrag erhoben).

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