Zahnmedizinische Betreuung Pflegebedürftiger muss weiterhin dringend verbessert werden

DAZ und VDZM laden zur Diskussion von Versorgungskonzepten nach Frankfurt ein

Troisdorf, 7. April 2013

Aufgrund der demografischen Entwicklung nimmt in Deutschland die Zahl derer, die insbesondere im Alter wegen krankheits- und behinderungs-bedingter Einschränkungen nur erschwerten Zugang zu (zahn)medizinischen Hilfen und Präventionsleistungen haben, stetig zu. Dass Menschen, die dank verbesserter Prophylaxe und Behandlung heute mit mehr eigenen Zähnen als früher alt werden, im Fall von Pflegebedürftigkeit durch aufsuchende Hilfen unterstützt werden sollten, ist seit Jahren belegt. In zahlreichen engagierten Projekten wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten erprobt. Seit 01.04.2013 stehen nunmehr für die aufsuchende zahnärztliche Betreuung auch einige neue Leistungspositionen im BEMA, Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen, zur Verfügung, und ab kommendem Jahr sollen Pflegeeinrichtungen verpflichtet werden, Verträge mit betreuenden Zahnärzten abzuschließen.

Nach Ansicht des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) e.V., eines zahnärztlichen Berufsverbandes, sind diese Neuerungen willkommene erste Schritte zur Verbesserung der Situation. Sie erleichtern zahnärztliche Besuche in Heimen und bei zuhause gepflegten Personen und erlauben so die regelmäßige Kontrolle des Mundgesundheitszustandes und einfache Behandlungsmaßnahmen.

Wenn man die Mundgesundheit der Pflegebedürftigen auf Dauer aufrechterhalten will, ist jedoch bei den Menschen, die dazu selbst nicht mehr in der Lage sind, auch die tägliche Unterstützung der Mundhygiene erforderlich. Diese kann nicht nur durch Profis aus dem Bereich der Zahnmedizin erfolgen, sondern ist im Wesentlichen durch diejenigen, die die Pflege leisten, zu erbringen – in einer individuell angepassten Form, entsprechend den Vorstellungen der Gepflegten bzw. ggf. ihrer gesetzlichen Betreuer.

Für diese Aufgabe fehlen bisher nicht nur entsprechend fortgebildete Pflegekräfte, sondern auch flächendeckende Konzepte und finanzielle Ressourcen. Es liegt nahe, als Vorbild die Jugendzahnpflege heranzuziehen, in der auf gesetzlicher Grundlage mit Finanzierung durch die Krankenkassen verschiedene Akteure gemeinsam durch Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen wesentliche Verbesserungen der Mundgesundheit erreicht haben. Allerdings lässt sich dieses Modell nicht unverändert auf den Pflegebereich übertragen. Es gilt, die bisher mit unterschiedlichen Versorgungsansätzen gewonnenen Erfahrungen zusammen zu tragen, zu bewerten und konzeptionell umzusetzen. Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde und die Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM) laden dazu für den 20. April 2013 nach Frankfurt/M. (Saalbau Bornheim) zu einer Tagung ein, bei der (nach einer zahnmedizinisch-fachlichen Fortbildung zum Thema Alterszahnheilkunde mit Prof. Dr. Bernd Wöstmann von der Universitätsklinik Gießen/Marburg, 10.00 – 13.00 Uhr) am Nachmittag von 14.00 – 18.00 Uhr eine Podiumsdiskussion mit Beteiligten aus den Bereichen Zahnmedizin und Pflege stattfindet. Hier haben in der Betreuung Pflegebedürftiger Engagierte und an dem Thema Interessierte Gelegenheit zum Austausch und zur Weiterarbeit an einem möglichen Gesamtkonzept. In der Zeitschrift „Forum für Zahnheilkunde" sollen die Ergebnisse dokumentiert werden.

Zahnärzte erhalten vormittags und nachmittags je 3 Fortbildungspunkte und werden für die vormittägliche Fachfortbildung um einen Teilnehmerbeitrag von 50 Euro gebeten. Die Tagung wendet sich aber ebenso an Interessierte aus anderen Berufsgruppen. Die Teilnahme am Nachmittag ist für Alle kostenfrei. Nähere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie anbei und unter www.daz-web.de. Anmeldung beim DAZ in Troisdorf (die Teilnahme ist auch ohne Anmeldung möglich).

Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende – Mail celina.schaetze@web.de

Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)

Kaiserstr. 52, 53840 Troisdorf

Tel. 02241/97228-75, Fax 02241/97228-79

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