Neues Zuschuss-System verteuert Zahnersatz für Kassenpatienten

DAZ und VDZM fordern mehr Transparenz und die Rücknahme von Leistungsausschlüssen

Bonn/Köln, 4. Mai 2005

Grundlegende Korrekturen an der Ausgestaltung und Handhabung des seit Januar geltenden Festzuschuss-Systems für Zahnersatz forderten die Zahnärzteverbände Deutscher Arbeits-kreis für Zahnheilkunde (DAZ) und Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM) auf ihrer diesjähri-gen Frühjahrstagung in Frankfurt/Main. Bei der letzten Gesundheitsreform wurde die Umstellung des bisherigen prozentualen und an der gewählten Therapie orientierten Zuschuss-Systems für Zahnkronen, Brücken und Prothesen auf ein befundbezogenes Festzuschuss-System beschlossen. Die zu Fortbildung und Erfahrungsaustausch zusammengekommenen DAZ- und VDZM-Zahnärzte stellten nach den Erfahrungen der ersten vier Monate mit dem neuen System fest: – Das System in der derzeitigen Form ist viel zu kompliziert und selbst vorgebildeten Personen kaum verständlich zu machen. Insofern erhöht es nicht – wie politisch gewollt – die Transparenz, sondern es macht sie zunichte. Zugleich kostet es durch den bürokratischen und den Erklärungsaufwand Arbeitszeit, die für medizinische Aufgaben fehlt. – Obwohl es politische Vorgabe und Zusicherung der Vertragspartner war, dass den Versicherten Leis-tungsspektrum und Zuschusshöhen erhalten bleiben, bewirkt die neue Regelung über einschränkende Richtlinien eine Reihe von Leistungsausschlüssen bzw. die Absenkung des Zuschusses und Erhöhung der Kosten für den Patienten (so z.B. bei den meisten Teleskopversorgungen und bei festsitzendem Zahnersatz, wenn der Gegenkiefer Lücken oder herausnehmbaren Zahnersatz aufweist). – Eine größere Zahl an Patienten ist neuerdings konfrontiert mit Therapievorschlägen, die sog. "gleichartige" oder "andersartige" Leistungen enthalten. Die Kompliziertheit des Systems begünstigt eine manipula-tive Darstellung der Möglichkeiten. Hat sich der Patient einmal für Leistungen außerhalb des Regelkataloges entschieden, wird nach der privaten Gebührenordnung GOZ – mit variablem Steigerungsfaktor! – abgerech-net. So übersteigt der Eigenanteil des Patienten oft erheblich die 50% oder 35% des Gesamtbetrages, die bis Ende letzten Jahres zu zahlen waren, und umfasst schnell 70% oder 80 % der Gesamtrechnung – für viele Versicherte ein regelrechter Schock. Die von allen Seiten propagierteTeilhabe der Bevölkerung am zahnme-dizinischen Fortschritt wird durch dieses System nicht gefördert, sondern empfindlich erschwert. Nach Auffassung von DAZ und VDZM ist der krasse Nachfragerückgang bzgl. Zahnersatz, der zum Weg-bleiben von Patienten aus den Praxen und zu eklatanten Umsatzrückgängen bei den zahntechnischen Labors (im Februar bis zu 60%) geführt hat, nicht nur ein Übergangsproblem. Angesichts hoher Arbeitslosigkeit und geringer Einkommen in vielen Familien führt eine wesentliche Verteuerung von Zahnersatz auch längerfris-tig zum Unterlassen notwendiger Behandlungen, insgesamt also zu einem Absinken des Versorgungsniveaus in den weniger betuchten Schichten. Wenn es hier um eine politisch gewollte Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung geht, dann – so forderten es die in Frankfurt versammelten Zahnärzte – sollen die dafür Verantwortlichen dies ehrlich ge-genüber der Bevölkerung zugeben. Auch die Vertreter der Zahnärzte sollten nicht das System schönreden, sondern ungeschminkt dazu stehen, dass sie über die Ausweitung von Privatleistungen höhere Honorare erzielen wollen. Ehrlichkeit ist unabdingbar, sonst verlieren die Menschen auch noch den letzten Rest von Vertrauen. Schlimm genug ist schon, dass ihnen Beitragssenkungen versprochen, stattdessen aber vielfach schon jetzt Erhöhungen zugemutet wurden und noch weitere bevorstehen, nicht zuletzt in Form des Sonderbei-trags von 0,9%, den sie ab Juli 2005 zahlen müssen und der wegen der Aufgabe der Parität zwischen Arbeit-nehmer und Arbeitgeber einer Beitragserhöhung um 0,45 Prozentpunkte entspricht. – 2 – – 2 – Zur Verbesserung des Festzuschuss-Systems erhoben die Tagungsteilnehmer 3 Forderungen: 1. Das System muss drastisch vereinfacht werden durch die Reduzierung auf eine Zweiteilung in Regelleis-tungen und Nicht-Regelleistungen, mit der ebenfalls die Wahlfreiheit des Patienten realisiert wird. Drei parallel laufende Leistungsarten (Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung) führen zu einem letztlich unbeherrschbaren Regelungsdickicht. 2. Die über Richtlinienänderungen quasi klammheimlich vorgenommene Ausgrenzung von verschiedenen Zahnersatzlösungen aus dem Katalog der Regelversorgungen muss zurückgenommen werden. Hierzu gab es keinen politischen Auftrag, und die längerfristige Sparwirkung des Verzichts auf bewährte lang-lebige Versorgungsformen ist ohnehin fragwürdig. 3. Als letztes wurde die Verbesserung der Transparenz gefordert. Das beginnt mit der Aufklärung über Leistungen und Kosten beim Zahnarzt, der Anregung, eine Zweitmeinung einzuholen, dem Bekanntma-chen und der Erweiterung der Beratungsangebote, insbesondere der unabhängigen Patientenberatung. Hinzu kommen müssen Begutachtungsmöglichkeiten – auch schon im Planungsstadium und auf jeden Fall auch unter Einschluss der Privatleistungen. Ebenso hat der Patient Anspruch auf detaillierte Anga-ben (Leistung, Steigerungsfaktor, Einzelpreis) zu den geplanten Privatleistungen. Mit nur einer Zahl als Gesamtsumme im Heil- und Kostenplan ist der Transparenz nicht Genüge getan. Die Planungsunterlagen und die Rechnung kann der Patient vorlegen, wem er will – auch seiner Kasse. Im übrigen soll dem Pati-enten vermittelt werden, dass es beim Abweichen von der Regelleistung und Übergang zur privaten Ge-bührenordnung keine starren Preise mehr gibt. Das heißt, der gewählte Steigerungsfaktor ist keine Vor-gabe von oben, sondern verhandelbar. Das gleiche gilt für die Laborleistungen, die ebenfalls zunehmend nach dem privaten Verzeichnis BEB berechnet werden. DAZ und VDZM beendeten ihre Frankfurter Beratungen mit dem dringlichen Appell an die Vertragspartner, zügig an die Überarbeitung des Konzeptes zu gehen und Mängel in der Umsetzung umgehend zu beseitigen. Schließlich gehe es um wichtige Ziele: den Erhalt und die Verbesserung der oralen Gesundheit der Bevölke-rung sowie um das Vertrauen der Menschen in unser gesundheitliches Versorgungssystem im allgemeinen und in die Zahnärzte im besonderen. V.i.S.d.P.: Dr. Kristina Schwigon, Vorsitzende der VDZM Dr. Eberhard Riedel, Vorsitzender des DAZ

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