Der DAZ unterstützt die Initiative des Präsidenten der BZÄK zu einem Thema, das der DAZ schon lange bearbeitet

Der DAZ unterstützt die Initiative des Präsidenten der BZÄK zu einem Thema, das der DAZ schon lange bearbeitet

Berlin, 20. Oktober 2016

Pressemitteilung des BZÄK

In einem offenen Brief wendet sich der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) an die ERGO Direkt Versicherung, die Informationen aus Heil- und Kostenplänen ihrer Versicherten ungefragt auf der Internetseite www.2te-zahnarztmeinung.de einstellt.

Die Bundeszahnärztekammer hält dieses Vorgehen für bedenklich und rechtlich grenzwertig.

Der Versicherte wende sich mit der Frage nach Übernahme der Behandlungskosten an seine Versicherung, die ungefragt die Informationen im Internet einstelle. Damit der Patient die Angebote auch wirklich prüft, werden ihm von der Versicherung 50,- Euro für die Teilnahme an einem Beratungsgespräch mit einem Bieter offeriert.

Die BZÄK kritisiert diese Geschäftspraktiken. Denn zahnärztliche Therapieentscheidungen sind komplex. „Ferndiagnosen“ werden der Individualität eines Patienten nicht gerecht. Wünsche und Erwartungshaltung des Patienten, Mundgesundheitszustand, medizinische Prognosen sowie geeignete Materialien und damit zu erwartende Kosten bestimmen die Therapiealternativen beim Zahnarzt. Ein anonymes Bewertungsportal ist hierfür zwingend ungeeignet.

Sogenannte Auktionsportale für Zahnersatz reduzieren zahnmedizinische Versorgung allein auf den Preis und sind nicht geeignet, den Patienten Hilfestellung zu geben. Die ERGO Direkt Krankenversicherung negiert diese Risiken auf Grund eigener betriebswirtschaftlicher Kalkulation.

Durch die ungefragte Weitergabe der Informationen sowie das Setzen eines finanziellen Anreizes für die Kontaktaufnahme schränkt die Versicherung die freie Arztwahl der Versicherungsnehmer zudem unzulässig ein.

Die BZÄK fordert in ihrem offenen Brief die Versicherung auf, diese Herangehensweise kritisch zu hinterfragen und im Ergebnis einzustellen.

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