Die Einführung von HausZAHNarztmodellen ist eine Forderung des zahnärztlichen Berufsverbandes Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) – als Beitrag zur aktuellen Kontroverse um die Praxisgebühr einerseits und Hausarztmodelle andererseits.
Von Ausnahmen abgesehen hat der Kassenpatient bekanntlich seit Inkrafttreten der letzten Ge-sundheitsreform jeweils beim ersten Arztbesuch im Quartal eine Gebühr von 10 Euro zu entrichten. Sie soll zur sparsameren Inanspruchnahme von Leistungen veranlassen und insbesondere das so genannte "Doktor-Hopping" unterbinden. Inzwischen war im Gesundheitsministerium die Freude groß über den Rückgang der Arztbesuche und ebenso über die Ankündigung einiger Krankenkassen, sie würden die Praxisgebühr in Kürze durch ein Hausarztmodell ersetzen. Das heißt, wer sich fest bei einem Hausarzt einschreibt und von ihm durch das Versorgungssystem lotsen lässt, soll zukünftig die Gebühr nicht mehr zahlen müssen.
Nun wird allerdings die Praxisgebühr nicht nur beim Arzt, sondern ebenso beim Zahnarzt fällig. Ob der Verzicht auf einen Arztbesuch in den letzten Monaten zum Vorteil der jeweiligen Patienten und der Solidargemeinschaft war und ob der Weg über den Hausarzt überhaupt unnötigen Aufwand und Kosten spart, ist noch nicht erwiesen. Auf jeden Fall zeigen langjährige Erfahrungen, dass im zahnärztlichen Bereich Doktor-Hopping keine Rolle spielt und die Menschen eher mit Aufklärung und Bonuspunkten zum regelmäßigen Zahnarztbesuch motiviert werden müssen, als dass man sie durch Zusatzgebühren davon abhalten sollte. Auch wenn hier der Einwand kommen wird, dass reine Vorsorge zuzahlungsfrei gestellt ist, so entfaltet die Praxisgebühr, wenn überhaupt, im zahn-ärztlichen Bereich eher eine unerwünschte Steuerungswirkung.
Der wäre allerdings leicht abzuhelfen durch ein HausZAHNarztmodell nach dem Vorbild im ärztlichen Bereich, denn die meisten Bürger haben, wie der DAZ ausführt, de facto bereits einen Haus-Zahnarzt. Die Überweisung zu Spezialisten, bisher die Ausnahme, könnte im Rahmen des Modells problemlos weiter praktiziert werden. Und was als Doktor-Hopping in der übrigen Medizin kritisiert wird, ist bei komplexen zahnärztlichen Behandlungsfällen als Einholung einer Zweitmeinung eher positiv zu sehen und lässt sich in das vorgeschlagene Modell integrieren. Daher ergeht die klare Forderung an Politiker und Kassen, die Praxisgebühr bei Zahnärzten angesichts des jetzt schon breit realisierten Hauszahnarztprinzips abzuschaffen.
Aber an dieser Stelle könnte sich erweisen, dass der Haupteffekt der Praxisgebühr gar nicht in ihrer steuernden Wirkung gesehen wird. Vielmehr wird sie als Einnahmequelle begrüßt und erleichtert es, Erfolgsmeldungen über Beitragssenkungen zu verbreiten, während in Wirklichkeit die finanzielle Belastung für die meisten gesetzlich Versicherten steigt.
Wenn die Gesundheitsreform von allen Beteiligten akzeptiert und positiv mit umgesetzt werden soll, wäre mehr Ehrlichkeit sicher angebracht – auch beim Thema Praxisgebühr.