Für die nicht bei der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen gilt die privatzahnärztliche Gebührenordnung GOZ. Seit 1988 ist sie nicht mehr aktualisiert worden. Grundlegend für Rechnungen auf GOZ-Basis ist der GOZ-Punktwert. Seine Nicht-Anpassung seit inzwischen 13 Jahren bedeutet, dass die Zahnärzte trotz gestiegener (Selbst-)Kosten im Prinzip zu den Preisen von 1988 behandeln müssten. Folgerichtig hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Inzwischen liegt die Reaktion des Bundesverfassungsgerichts vor: es hat die Beschwerde abgewiesen und die Zahnärzteschaft auf die "Gestaltungsmöglichkeiten" in der GOZ verwiesen. Die zahnärztlichen Spitzenorganisationen kommentieren dies "mit einem weinenden und einem lachenden Auge".
Aus Sicht des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) im NAV-Virchow-Bund ist das "lachende Auge" völlig fehl am Platz. Denn die GOZ ist so konzipiert, dass die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Leistungserbringung über den Punktwert, der dementsprechend häufig aktualisiert werden müsste, abgegolten werden. Der Punktwert liegt keinesfalls im Gestaltungsbereich des Zahnarztes, sondern wird vom Bundesgesundheitsministerium festgesetzt und angepasst bzw. leider nicht angepasst. Gestaltbar durch den Zahnarzt ist stattdessen der Steigerungsfaktor. Aber dieser hat nichts mit gestiegenen Praxiskosten zu tun, sondern spiegelt den Schwierigkeitsgrad der Leistungserbringung, der sich aus medizinischen Faktoren ergibt und explizit zu begründen ist, wieder.
Wenn insbesondere jetzt, nach Hinweis des Verfassungsgerichts auf die "Gestaltungsmöglichkeiten", der Steigerungsfaktor forciert genutzt wird, um die mangelnde wirtschaftliche Anpassung auszugleichen, sind nach Ansicht des DAZ Konflikte vorprogrammiert. Schon jetzt beziehen sich zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Beihilfestellen und privaten Versicherungen auf der einen Seite und Zahnärzten auf der anderen Seite auf dieses Thema. Vielfach leidet das Verhältnis Zahnarzt-Patient durch solche Konflikte Schaden.
Der DAZ fordert: Gesetz- und Verordnungsgeber müssen diese Unklarheiten beseitigen. Sie dürfen nicht weiterhin Zahnärzte und Kostenerstatter in eine rechtliche Grauzone drängen. Der GOZ-Punktwert muss sofort an die heutigen wirtschaftlichen Realitäten angepasst werden. Und wenn denn überhaupt – wogegen einiges spricht – zwei getrennte Gebührenordnungen für gesetzlich und privat Versicherte bestehen bleiben sollen, dann muss die fortlaufende Aktualisierung der Punktwerte gewährleistet sein. Der Verordnungsgeber darf sich nicht länger aus seiner Verantwortung stehlen!
Übrigens hielt das Gesundheitsministerium bei der tierärztlichen Gebührenordnung die Anhebung der Punktwerte schon vor einigen Jahren für geboten. Aber Tiere erhalten – anders als viele Privatversicherte – ja auch keine staatlichen Beihilfen zu ihren Behandlungskosten.
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