Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VändG) greift auf unverantwortliche Weise in das Arzt-Patientverhältnis ein und bleibt somit dem Deutschen Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) ein Ärgernis! Der zahnärztliche Berufsverband wird dieses Thema auf seiner Jahreshauptversammlung am 15.9.2007 weiter intensiv diskutieren.
Bisher schien es einen gesellschaftlichen Konsens zu geben, dass das Arzt-Patientenverhältnis einen persönlichen, sehr stark von der Individualität der beiden Beteiligten geprägten Charakter haben sollte. Die Praxisform des niedergelassenen Arztes, der in seiner professionellen Verantwortung dem Patienten als Person gegenübertritt, ist für diese Art von Beziehung prädestiniert. Unbedeutend ist dabei, ob es sich um Einzelpraxen oder auch größere Zusammenschlüsse handelt. Entscheidend ist die persönliche Eigenverantwortung des Arztes in seinem Betreuungshandeln. Wird es hingegen erlaubt, angestellte Ärzte in größerer Zahl zu beschäftigen, deren Arbeit sich schon allein durch zeitliche Überforderung des Praxisinhabers dessen Verantwortung entzieht und die für den Gewinn des Chefs, der nicht einmal mehr ein Arzt zu sein braucht, unter Vertrag stehen, tangiert dieses das Grundverständnis ärztlicher Arbeit.
Es wird der Kommerzialisierung der Medizin das Tor geöffnet und der Anspruch an den niedergelassenen Mediziner auf dessen Verantwortung für sein ärztliches Handeln weitgehend aufgegeben. Auch die bestehenden gesellschaftlichen Einflussmöglichkeiten auf die soziale Bindung dieses Handelns werden aufgegeben, wenn körperschaftliche Selbstverwaltung dem angeblich freien Wettbewerb (welcher Wettbewerber?) geopfert wird. Das Gesundheitswesen ist nicht beliebig rationalisierbar und industrialisierbar. Der Gesetzgeber hat beim VÄndG wie bei anderen, die öffentliche Grundversorgung betreffenden Gesetzen nicht erkannt und berücksichtigt, dass privater Preiswettbewerb niemals in der Lage sein wird, die Qualität der Versorgung in der gesamtgesellschaftlich erwünschten Komplexität zu gewährleisten.
Die Tendenz zur Kommerzialisierung wurde unlängst von Bundesärztekammerpräsident Dr. Hoppe angeprangert; die AOK hat eine Warnung vor dem drohenden Verlust der sozialen Einbindung der vertragsärztlichen Arbeit veröffentlicht – dies sind nur zwei Beispiele für die Kritik von vielen verschiedenen Seiten.
Begrüßt wird das Gesetz nur von denen, die von den Kommerzialisierungstendenzen zu profitieren hoffen. Die verantwortlichen Politiker hatten vermutlich nur die Einsparung von Finanzmitteln vor Augen, ohne den Zusammenhang mit der drohenden Einsparung bzw. dem Verlust von Betreuungsqualität zu beachten. Betreuungsqualität ist nicht mit der Quantität der angebotenen Leistungen zu verwechseln, die erklärtermaßen durch die erhofften, durch Wettbewerb zu erzielenden Preissenkungen erhalten werden soll.
Bei seiner Jahrestagung am 15.09.2007 in Berlin im Dietrich-Bonhoeffer-Haus bietet der DAZ eine Fortbildung für Zahnärzte zur Behandlung von Koronarpatienten an und setzt sich im öffentlichen Teil seiner Jahresversammlung mit der aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklung auseinander. Insbesondere sollen Vorschläge zur Erhaltung von Versorgungsqualität und professioneller Autonomie der Zahnärzte erörtert werden. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Nähere Informationen und Anmeldung:
Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)
Irmgard Berger-Orsag
Belfortstr. 9, 50668 Köln
Tel. 0221/973005-45, Fax 0221/7391239
Mail daz.koeln@t-online.de, Internet www.daz.web.de