Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) im NAV-Virchowbund begrüßt das Vorhaben der Regierungskoalition, durch Einführung des Verhältniswahlrechts für die Wahlen zu den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV'en) eine bessere Repräsentation unterschiedlicher Gruppierungen zu ermöglichen. Die gleichzeitig geplante "Professionalisierung" der Körperschaften nach dem Vorbild der Krankenkassen wird jedoch vom DAZ äußerst kritisch gesehen und als Schritt in Richtung Ent-Demokratisierung gewertet.
Ob durch die Verlagerung wichtiger Aufgaben weg von den gewählten zahnärztlichen Vertretern hin zu einem nur dreiköpfigen professionellen Vorstand ein Effizienzgewinn zu erzielen ist, scheint fraglich. Absehbar ist jedoch, daß die Mehrheit der Vertragszahnärzte diesen Vorstand nur als verlängerten Arm der Aufsichtsbehörde begreifen und den neu zu etablierenden, zahnärztlich besetzten, aber nur mit reduzierten Kompetenzen ausgestatteten "Verwaltungsrat" nicht als eigene Interessenvertretung akzeptieren wird. Stattdessen wird es vermehrt zur Gründung privater zahnärztlicher Vereine kommen, die sich – anders als die KZV'en – nicht mehr dem Gemeinwohl sondern nur den Eigeninteressen der in ihnen Organisierten verpflichtet fühlen.
Die Koalition sieht im Entwurf ihres Reformgesetzes vor, der Selbstverwaltung künftig erweiterte Aufgaben bei der Steuerung des Leistungsgeschehens zu übertragen. Gerade hierfür ist die Akzeptanz der zahnärztlichen Körperschaften durch ihre (Zwangs-)Mitglieder und ihre Fähigkeit, auseinanderstrebende Meinungen innerhalb der Zahnärzteschaft auszugleichen, einzubinden und auch zu disziplinieren, unabdingbar. Diese (nicht von allen, aber den meisten KZV'en) wahrgenommene integrative Funktion ist jedoch in starkem Maße gebunden an die heutigen Strukturen mit ehrenamtlichen Vorständen und repräsentativen Vertreterversammlungen und die damit gegebene Meinungsvielfalt sowie Orts- und Praxisnähe der Funktionsträger.Der DAZ appelliert an die politisch Verantwortlichen, nicht durch eine von oben diktierte Strukturveränderung die Möglichkeiten der KZV'en als Instrument des Ausgleichs zwischen gesellschaftlichen Anforderungen und den Interessen einer Berufsgruppe zu verspielen. Dem Dialog über mögliche Maßnahmen zur Effektivierung der Arbeit ihrer Körperschaften wird sich die Zahnärzteschaft nicht verschließen.