Beiträge

Beitragsordnung des Deutschen Arbeitskreises

für Zahnheilkunde (DAZ)

(beschlossen bei der  Jahreshauptversammlung am 13.10.2001)

 Die Jahres-Beiträge ab 2002:

  • – Niedergelassene DAZler zahlen jährlich 192 Euro.
  • – Angestellt tätige Zahnärzte zahlen 96 Euro.
  • – Zahnärzte im Ruhestand zahlen 36 Euro.
  • – Studierende, Arbeitslose und außerordentliche Mitglieder zahlen 12 Euro jährlich.
Die Beiträge sind zu entrichten auf das Konto 0003000869 bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Köln, BLZ 30060601. Die Beiträge sind steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar.
Die Beiträge von Mitgliedern, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden in der festgesetzten Höhe angepasst und abgebucht.
Die für SEPA-Überweisungen erforderlichen Angaben lauten:
BIC DAAEDEDDXXX, IBAN DE53300606010003000869, Gläubiger ID DE92ZZZ00000651996.  Nach der Satzung werden die Beiträge zu Jahresbeginn fällig.

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