Anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember weist der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V., ein zahnärztlicher Berufsverband, darauf hin, dass ein wichtiges Menschenrecht, der Zugang zu einer adäquaten gesundheitlichen Versorgung, für bestimmte in Deutschland lebende Menschen verbessert werden muss.
Möglichkeiten zum Erhalt und der Wiederherstellung der Gesundheit, angesprochen in Artikel 25.1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, gehören zu den ganz elementaren Menschenrechten. In Deutschland sind sie für die Mehrzahl der Bürger gegeben durch ein ausdifferenziertes gesundheitliches Versorgungssystem mit solidarischer Finanzierung über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dieses System weist jedoch Lücken auf. Zum einen dadurch, dass Personen ohne Versicherung (z.B. viele Flüchtlinge und Obdachlose) nur bei akuten bedrohlichen Erkrankungen und Schmerzen Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen stehen in krassem Widerspruch zum Menschenrechtsgedanken. Zum anderen entsteht Unterversorgung dadurch, dass Hilfsbedürftige wegen mangelnder Information, fehlender Mobilität, Sprachbarrieren, körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen vorhandene Angebote nicht aufsuchen und nutzen können. Und schließlich entwickeln sich gerade in den letzten Jahren weitere Zugangshemmnisse dadurch, dass die Medizin immer mehr kommerziellen Einflüssen unterworfen wird. Während wichtige GKV-Leistungen für die Patienten beschnitten oder durch zu geringe Honorierung für die Leistungserbringer unattraktiv werden, boomt ein Markt privat zu zahlender Zusatzleistungen. Diejenigen, die nicht zuzahlen können – und dazu gehören zunehmend auch normal versicherte berufstätige einheimische Bürger – haben zum Teil Mühe, die ihnen zustehende Behandlung zu erhalten.
Diese Tendenzen finden sich auch im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung und haben vielerorts bereits zu Initiativen von engagierten Zahnärztinnen und Zahnärzten geführt. So gibt es Zahnarztpraxen, in denen Flüchtlinge und andere nichtversicherte Menschen kostenlos behandelt werden, es gibt Einrichtungen, in denen obdachlose oder drogenabhängige Personen zahnmedizinisch betreut werden, es gibt mobile Versorgung für Menschen, die aufgrund von Alter und Behinderung keine Zahnarztpraxis aufsuchen können. Solche Initiativen sind begrüßenswert und verdienen staatliche Förderung. Zugleich müssen jedoch die Regelungen revidiert werden, die die Versorgungsansprüche von Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen und/oder fehlendem Versicherungsschutz auf ein ihrer Gesundheit abträgliches Notversorgungsniveau reduzieren. Die Gesundheitspolitik sowie die ärztliche/zahnärztliche Selbstverwaltung müssen klar Position gegen die schleichende Aushöhlung und Abwertung der Solidarleistungen und den Vormarsch einer privatisierten Gesundheitsversorgung beziehen und die Solidarversorgung durch die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen stärken.
Damit das Menschenrecht auf Hilfen zur Linderung von Krankheit, zur Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit – auch Mundgesundheit – in unserem reichen Land tatsächlich für alle, die hier leben, gewährleistet ist.
Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende, Mail celina.schaetze@web.de
Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)
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