Der Gemeinsame Bundesausschuss feiert sein 10-jähriges Jubiläum

Der DAZ fragt, wer mitfeiern soll

Troisdorf, 7. Februar 2014

Die Einrichtung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), eines Ausschusses zur Festlegung der Leistungsinhalte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Beteiligung aller Interessierten/Akteure, ist eine wegweisende Maßnahme für die Findung abgewogener und angemessener Entscheidungen in diesem Bereich. Das Prinzip ist gut und es hat auch aus der Sicht des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) e.V. trotz einzelner Kritikpunkte und einer gewissen Schwerfälligkeit im Großen und Ganzen funktioniert.

Der DAZ, ein zahnärztlicher Berufsverband, hat sich seit seiner Gründung für eine ausreichende solidarisch finanzierte medizinische Versorgung aller Bürger dieses Landes eingesetzt. Dies allerdings bei einer angemessenen Honorierung der die Leistungen erbringenden Ärzte. Diese angemessene Honorierung ist zurzeit nach Meinung des DAZ nicht gegeben.

Leider wird der Zugang zu dem vom G-BA definierten zahnmedizinischen Leistungskatalog für viele Versicherte zunehmend schwieriger. Da es auf Seiten der Zahnärzte ein großes Interesse gibt, zusätzlich zu den gedeckelten Honoraren im Bereich der gesetzlich versicherten Leistungen privates Honorar aus Zusatzleistungen zu generieren, veranstalten die Vertragszahnärzte eine intensive Kampagne, in der Qualität und Wissenschaftlichkeit der gesetzlichen Leistungen in Zweifel gezogen werden. Als Folgerung aus diesem Schlechtreden muss man eigentlich zu dem Schluss kommen, dass der G-BA ein Gremium sei, das seine Arbeit zum Schaden der Versicherten verrichtet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eklatant versagt in der Vermittlung seiner Arbeit an die Öffentlichkeit. Es gibt keine nennenswerte Öffentlichkeitsarbeit zu Gunsten der Wohlabgewogenheit der Entscheidungen des G-BA und der Qualität und Verlässlichkeit der Leistungen, die aufgrund seiner Arbeit in den Katalog der GKV gelangt sind. Diese Öffentlichkeitsarbeit muss ebenso von den gesetzlichen Kassen erwartet werden, die allerdings leider weder bei ihren öffentlichen Verlautbarungen, noch im Kontakt mit ihren Versicherten (z.B. über ihre Versicherten-Zeitschriften) den Wert der von der GKV finanzierten zahnärztlichen Leistungen ausreichend deutlich machen. Dieses Versagen macht es erst möglich, dass von interessierter Seite die GKV-Leistungen schlecht geredet werden können, bis hin zur Erzeugung von Angst, ohne Zuzahlung nicht adäquat versorgt zu werden. Selbst wenn die Versorgung de facto ausreichend ist, wirkt die Unkenntnis und Verunsicherung schon allein wie Gift.

Die Vertragsleistungen als Basisversorgung für Alle verdienen öffentliche Anerkennung – ja, Zustimmung! Mit dem demographischen Wandel werden sie zudem immer bedeutsamer. Eine wachsende Zahl von Bürgern wird auf die Basisversorgung angewiesen sein. Wenn dann keine Zuversicht herrscht, auf diese Weise wenigstens ausreichend, wie im Sozialgesetzbuch gesagt, bedient zu sein, wird es zu einer Verunsicherung in der Bevölkerung kommen. Es geht nicht um Ruhigstellung sondern um Information und eine Rückenstärkung für die Patienten gegenüber den allgegenwärtigen Tendenzen zu mehr Privatisierung und gegen die Solidarversicherung als Prinzip.

Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende, celina.schaetze@web.de

Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V.
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