Während in den vergangenen zwei Jahrzehnten seitens der zahnärztlichen Standespolitik und Wissenschaft wiederholt Vorschläge gemacht wurden, die Zahnmedizin ganz oder teilweise aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herauszulösen, zahnärztliche Leistungen zum Teil als „nicht versicherbar" zu deklarieren und die Kostenübernahme durch Versicherungen an Schuld-Kriterien auszurichten, hat sich inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt, dass Gesundheit nicht teilbar ist. „Die zahnmedizinische Versorgung ist Bestandteil der medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung" und „Zahnmedizin ist integraler Bestandteil des medizinischen Fächerkanons", erklärt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in ihrem Memorandum vom 02.06.2012. Der post_content beschreibt „Zukünftige Herausforderungen für die zahnärztlichen Versorgungsstrukturen …"und befasst sich dabei besonders mit der Bewältigung der demografischen Entwicklung und den ganzheitlichen Zusammenhängen zwischen Medizin und Zahnmedizin. Diese Zusammenhänge sprechen klar gegen eine fachliche, aber in der Konsequenz auch gegen eine sozialrechtliche Trennung zwischen der Zahnmedizin und der übrigen Medizin.
Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V., ein zahnärztlicher Berufsverband, der sich seit seiner Gründung für den Ausbau der Prävention, für die Kooperation von Ärzten und Zahnärzten und den Zugang aller Bürger zu einer dem zahnmedizinischen Wissensstand entsprechenden Versorgung einsetzt, begrüßt die klaren Worte der BZÄK. Unter dem Motto „Mundgesundheit trotz Handicap und hohem Alter" beobachten und fördern BZÄK, KZBV und einige Fachverbände inzwischen die an vielen Stellen stattfindenden Aktivitäten zur Verbesserung der zahnmedizinischen Betreuung von Menschen mit alters- oder behinderungsbedingten Einschränkungen. Durch Erfahrungsaustausch und z.T. wissenschaftlich begleitete Projekte wächst die fachliche Erkenntnis, sodass grundlegende Anforderungen und Leistungen für die Versorgung dieser Patientengruppe beschrieben werden können. Dabei darf die Frage nach der Finanzierung nicht ausgeblendet werden. Wenn eine gute Versorgung trotz Handicap nicht Sache des Geldbeutels sein soll, muss der Leistungskatalog der GKV entsprechend erweitert werden, unter Bereitstellung zusätzlicher Mittel. Erste Schritte dazu wurden über das Versorgungsstrukturgesetz eingeleitet.
Richtig ist es, die Zahnmedizin am Versorgungsbedarf der Menschen auszurichten – sowohl was die fachlichen Konzepte als auch was die Finanzierungsregelungen für gesetzliche und private Versicherungen anlangt. Angesichts einer Entwicklung, bei der immer mehr zahnärztliche Leistungen teilweise oder ganz privat bezahlt werden müssen, drohen Gruppen mit besonderem Bedarf und Menschen mit weniger Geld von einer angemessenen Versorgung abgeschnitten zu werden. Das solidarisch finanzierte Angebot muss deshalb immer wieder entsprechend der Entwicklung des fachlichen Erkenntnisstandes nachjustiert werden. Die zahnmedizinische Wissenschaft ist gefordert, hierfür die Fakten zu liefern. Sie darf mithin ihre Forschungsprioritäten nicht an Prestigethemen und industriellen Geldgebern ausrichten, sondern sie muss vielmehr die Frage nach der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in den Vordergrund stellen. Diese ist Teil der medizinischen Grundversorgung
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