DAZ:

Bundesregierung muss bei Modernisierung der Zahnmedizin Verantwortung übernehmen!

11. Mai 2000

Bei seiner Frühjahrstagung am 6./7.5.2000 in Frankfurt hat sich der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) im NAV-Virchowbund mit den Zukunftsperspektiven des zahnmedizinischen Leistungskataloges BEMA beschäftigt. Er stellt fest :

Die Selbstverwaltung von Zahnärzten und Krankenkassen nimmt – jede für sich – den gesetzlichen Auftrag zur Überarbeitung des zahnmedizinischen Leistungskataloges ernst.

Die Aktivitäten beider Beteiligten drohen aber in verschiedene Interessenrichtungen auseinanderzudriften.

Vernünftige Ergebnisse können nur erreicht werden, wenn die divergierenden Bemühungen des gemeinsamen Reformprojektes von einer dritten Instanz koordiniert werden.

Dazu bietet sich die Bundesregierung geradezu an, denn die endgültige Entscheidung über die BEMA-Umstrukturierung liegt bei der politischen Führung.

Die Verantwortung für den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Neubewertung der zahnärztlichen Honorare kann ohnehin nicht bei dem Bundesausschuss Zahnärzte/Krankenkassen abgeladen werden. Dieses Gremium besitzt hierfür nicht die erforderliche demokratische Legitimation.

Die Bundesregierung ist in der Verantwortung. Sie muss ihre Pflicht wahrnehmen und von Anfang an den Prozess der BEMA-Umstrukturierung moderieren und koordinieren.

Der DAZ fordert die Bundesgesundheitsministerin auf, unverzüglich einen Koordinator zu benennen, der im Auftrag der Bundesregierung die positiven Aktivitäten aller Beteiligten zusammenführt.

Nur so kann das gemeinsame Ziel einer guten zahnmedizinische Versorgung in einem finanzierbaren System mit aufwandsentsprechenden Honoraren erreicht werden.