Im Rahmen der gemeinsamen Herbsttagung des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde und der Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin referierte Prof. Dr. Jens Christoph Türp, Basel, zum Thema „Evidenzbasierte CMD-Diagnostik und -Therapie“.
Professor Türp gab eine umfassende Darstellung einfacher und objektivierbarer Methoden der Diagnostik und Therapie rund um das Thema CMD, die in jeder allgemeinzahnärztlichen Praxis durchgeführt werden können.
Der Referent plädierte dafür, mit Zuwendung und Augenmaß auf das subjektive Bedürfnis des Patienten vorzugehen und therapeutische Maßnahmen streng an den Symptomen „Schmerz“ und/oder „eingeschränkte Unterkieferbeweglichkeit“ zu orientieren. Leider müsse er häufig den Versuch einer Pathologisierung von Normvarianten, derer es sehr viele gebe, beobachten. Das zentrale zahnärztliche Therapiemittel ist für ihn neben der Aufklärung („Informationstherapie“) die Michigan-Schiene. Diese kann von Physiotherapie, Selbstbeobachtung und Entspannungstherapie begleitet werden. Kommunikation mit dem Patienten, nicht selten auch eine abwartend-beobachtende Haltung, seien belegtermaßen erfolgreicher als blinder Aktionismus.
Invasive Therapieansätze möchte er auf Sonderfälle beschränkt sehen. Prof. Türp beklagte ausdrücklich den im Zusammenhang mit CMD-Diagnosen beobachtbaren Trend zu aufwendigen zahnärztlich-rekonstruktiven Eingriffen, die in vielen Fällen nur mit wirtschaftlichen Interessen der Behandler erklärt werden könnten.
Da falsch-positive Diagnosen zwangsläufig zur Fehl- und Überbehandlung führen, sei es sowohl aus medizinethischer als auch aus sozioökonomischer Sicht wichtig, präventiv ausgerichtete CMD-Behandlungen, aus denen sich häufig unnötige Zahnbehandlungen ergeben, zu vermeiden. Prof. Türp wies mit Nachdruck darauf hin, dass ein „CMD-Screening“ jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehre.
Der DAZ unterstützt vollumfänglich die Aussagen des Referenten und sieht den Zahnarzt bei der Diagnostik und -Therapie dieser multifaktoriell bedingten muskuloskelettalen Beschwerden in einer engen Verbindung zur Allgemein- und Schmerzmedizin.
Der DAZ setzt sich immer wieder für Mäßigung im ärztlichen Vorgehen ein. Technizismus und Überversorgungen rücken den ZahnArzt in die Nähe von allgemeinen Dienstleistern. Wenn unnötige Invasivität von Maßnahmen hinzukommt, wird auch das ärztliche Basisgebot, nicht zu schaden, verletzt.
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