DAZ fordert weitere Auseinandersetzung mit dem Problem in angemessener Breite

Zuzahlungsmissbrauch nicht nur in der Kieferorthopädie !

Berlin, 10. November 2015

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ), ein zahnärztlicher Berufsverband, begrüßt ausdrücklich die kritische Stellungnahme der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zu der verbreiteten Praxis, den gesetzlich versicherten Patienten die ihnen zustehende zuzahlungsfreie Sachleistung bei einer kieferorthopädischen Behandlung vorzuenthalten.  Es ist als historisch zu werten, dass von Seiten dieser Standesvertretung ein bestehender Missstand anerkannt und öffentlich sehr ausführlich beim Namen genannt worden ist.  

Leider beschränkt sich jedoch das Problem, dass gesetzlich versicherte Patienten ihren Anspruch auf Sachleistung in den Zahnarztpraxen häufig nicht verwirklichen können, nicht nur auf den Bereich der Kieferorthopädie. Der DAZ bemüht sich seit einigen Jahren, die Standesvertretungen und auch die anderen zahnärztlichen Verbände zur Auseinandersetzung mit diesem gravierenden Problem zu bewegen. Bisher sind alle derartigen Initiativen nur mit Verleugnung und  teilweise sogar Denunziationsvorwürfen gegen den Vorstand des DAZ beantwortet worden. Eine sachliche Auseinandersetzung wurde nicht geführt.

Der DAZ fordert nun erneut, den Zugang zu einer Versorgung auf Sachleistungsbasis für die Patienten in allen zahnärztlichen Bereichen zu sichern. Dazu gehört zuerst eine öffentliche Anerkennung der Problemlage durch die Standesvertretungen, dann eine breite Information der Patienten über die ihnen zustehenden Leistungen bezüglich Qualität und Umfang und daneben eine Verbesserung und Ergänzung der zahnärztlichen Honorare im Sachleistungsbereich.  

Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende, celina.schaetze@web.de

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