Die Vorsitzende des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ), eines zahnärztlichen Berufsverbandes, war auf Grund einer Initiative der SPD-Fraktion zu einer Anhörung zum Thema „Zahnmedizinische Versorgung" in den Gesundheitsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus eingeladen. Sie konnte die dem Verband vorliegenden Erkenntnisse und Berichte zu Vorfällen von vorenthaltenen Sachleistungen im Bereich der gesetzlich versicherten zahnärztlichen Versorgung vortragen. Derartige Berichte gibt es in großer Zahl zu allen Bereichen der Versorgung (Füllungstherapie, Wurzelkanalbehandlungen, Zahnbettbehandlungen, Zahnersatz, Kinderbehandlung, Kieferorthopädie). Die zuzahlungsfreien Versicherungsleistungen werden zum Teil direkt verweigert, zum Teil werden Patienten indirekt durch massives Schlechtreden der „Kassenqualität" davon abgehalten, sie in Anspruch zu nehmen.
Von Seiten des DAZ wurde eine offensive Aufklärung der Patienten über Qualität und Umfang der gesetzlich versicherten Leistungen gefordert und eine systematische Dokumentation der bei den Krankenkassen eingehenden Beschwerden. Beschwerden stellen zwar immer nur die Spitze des Eisbergs dar; deren Dokumentation wäre aber dennoch eine einfache Möglichkeit, der These der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) entgegenzutreten, es handele sich um eine verschwindend kleine Zahl von Einzelfällen. Darüber hinaus sollte die KZV verpflichtet werden, regelmäßig und ebenfalls offensiv ihren Mitgliedern gegenüber darzustellen, welche Bedeutung die Verpflichtung zur Gewährung der Sachleistungen sowohl im Vertragsarztrecht als auch in der sozialen Verantwortung des Arztes hat. Die seltenen Verlautbarungen der KZV waren bisher nur „pflichtschuldig" und ohne den angemessenen ethisch/moralischen Impetus.
In der Stadt Berlin ist – wie man auch dem neuesten Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes entnehmen kann – die Zahl der einkommensschwachen Bürger besonders groß. Deshalb muss die Sicherstellung der medizinischen Basisversorgung der Bürger ein wichtiges Thema für die gewählten Politiker sein. Der Verweis auf den Sicherstellungsauftrag der KZV ist nicht ausreichend, um dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende
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