Ob es eine ausreichende Basisversorgung für die gesamte Bevölkerung gibt, hängt auch von den für diese Basisleistungen gezahlten Honoraren ab. Ähnlich wie die Ärzte, die in diesen Tagen mit Forderungen nach höheren Vergütungen an Kassen und Öffentlichkeit herangetreten sind, haben nach Ansicht des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) e.V., eines zahnärztlichen Berufsverbandes, auch die Zahnärzte Grund, mehr Geld zu fordern. Denn mit den derzeit geltenden Sachleistungshonoraren ist die zahnmedizinische Basisversorgung nicht mehr gesichert. Dieses Problem ist – entgegen den Vorstellungen mancher Kritiker – nicht durch eine Umverteilung innerhalb des vorhandenen Honorarvolumens zu lösen. Die Höherbewertung besonders schlecht honorierter Leistungen zu Lasten anderer scheidet aus, weil inzwischen mehr oder weniger alle Sachleistungshonorare in der Zahnmedizin grundsätzlich unzureichend sind.
Die Sachleistungshonorare müssen wenigstens im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden. Zahnärzte müssen Personal bezahlen, Mieten, Geräte, Versicherungen usw. In all diesen Bereichen sind die Kosten gestiegen. Darüber hinaus müssen bei bestimmten Behandlungen, z. B. der Endodontie, Möglichkeiten geschaffen werden, den gestiegenen Aufwand bei Instrumenten, Materialien und Hygiene in der Abrechnung zu berücksichtigen.
Wir brauchen bessere Sachleistungshonorare, um zu ermöglichen, dass eine reine Kassenpraxis – wenigstens bei bescheidenen Ansprüchen des Praxisinhabers – wirtschaftlich betrieben werden kann. Diese Forderung muss zu Gunsten der Patientenversorgung gestellt werden, aber auch zu Gunsten der vielen Kollegen, die nur wenige Möglichkeiten zur Quersubventionierung durch Privatpatienten und zur Honoraraufbesserung durch Zuzahlungen haben.
Die von der offiziellen Vertretung der Zahnärzte verfolgte Politik, nur die Zuzahlungsmöglichkeiten zu erweitern und Leistungen zu privatisieren, wird beiden Zielen nicht gerecht und dient nur einem bestimmten Teil der Kollegenschaft. Die gesetzlichen Krankenkassen scheinen diese Politik aus ihrem Sparinteresse heraus zu unterstützen. Damit werden sie aber ihrer Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung nicht gerecht. „Gute zahnmedizinische Basisleistungen“, so die DAZ-Vorsitzende Dr. Celina Schätze, „brauchen angemessene zahnärztliche Honorare.“
Im Rahmen seiner Jahrestagung bietet der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde eine Fortbildung zur Kosten-Nutzen-Bewertung medizinischer Leistungen an. Im Fokus des Vortrags von Prof. Dr. Bertram Häussler vom Forschungsinstitut IGES werden zahnärztliche Zusatzleistungen stehen, jedoch lassen sich mit demselben Instrumentarium auch die gesetzlichen Basisleistungen untersuchen. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden aus Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung können dabei helfen, eine sinnvolle Grenze zwischen solidarisch und privat zu finanzierenden Leistungen in der Zahnmedizin zu ziehen und für die gesetzlichen Leistungen adäquate Bewertungen zu definieren. Zu der Tagung in Berlin am 20.10.2012 im Tagungshaus „Alte Feuerwache“ sind alle Interessierten herzlich eingeladen.
Kontakt: Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende, E-Mail celina.schaetze@web.de
Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V. Kaiserstr. 52, 53840 Troisdorf, Tel. 02241/97228-75, Fax 02241/97228-79 Mail kontakt@daz-web.de, Internet www.daz-web.de