Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) begehrte am 24.02.2000 vom Landgericht Hannover, dem Deutschen Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) im NAV-Virchowbund, vertreten durch seinen Vor-sitzenden Wolfram Kolossa, die Behauptung zu untersagen "…es wurden Millionenbeträge einbehalten, die bis heute nicht vollständig ausgezahlt sind".
Der DAZ hatte zuvor in mehreren Veröffentlichungen kritisiert, dass die Körperschaft von den Krankenkassen überwiesene Honorarbeträge aus 1994 und 1995 nur verspätet oder unvollständig an die Zahnarzte, die die entsprechenden Leistungen erbracht hatten, weitergegeben hat.
Am 06.04.00 wurde das Urteil verkündet: Der Antrag der KZVN wurde in vollem Umfang zurückgewiesen. Es handelt sich um eine nicht zu beanstandende Behauptung.
Nachdem der Geschäftsführer der KZVN Rudolf Theinert zunächst am 24.02.2000 eides-stattlich versicherte, daß die Gesamtvergütung für 1994 und 1995 am 19.12.1997 restlos verteilt worden ist, musste er auf Einrede des DAZ zugeben, dass selbst am 31.03.2000 noch ein sechsstelliger Betrag nicht ausgekehrt ist.
Wann erfüllt die KZVN endlich ihre Aufgaben und zahlt erarbeitete Honorare zeitnah aus?
Stattdessen werden kritische Sachfragen durch die KZVN nicht sachlich beantwortet, sondern Kritiker werden in endlosen Verfahren vor Gericht gezerrt. Das Prozesskostenrisiko trägt ja auch nicht der Vorstand der KZVN – sondern die niedersächsische Zahnärzteschaft!
Nach Ansicht des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde muß dieses Verhalten endlich ein Ende haben. Niedersachsens Zahnärzte können nicht mehr bis zu den Wahlen warten; der Vorstand der KZVN muss umgehend zurücktreten!