Deutschland braucht eine effiziente und für Alle zugängliche zahnmedizinische Grundversorgung
Viele Patienten sind angewiesen auf zuzahlungsfreie Gesundheitsleistungen und Härtefallregelungen
Wie kürzlich der Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem Armutsbericht 2015 darlegte und wie es heute der Rat der Evangelischen Kirche in seiner aktuellen Denkschrift zu „Solidarität und Selbstbestimmung im Wandel der Arbeitswelt“ feststellt, entwickeln sich in Deutschland Einkommen (und Vermögen) verschiedener Bevölkerungsteile immer stärker auseinander. Trotz positiver gesamtwirtschaftlicher Entwicklung müssen immer mehr Menschen mit Einkünften unterhalb des Existenzminimums zurechtkommen. Zu dieser Gruppe gehören nicht nur Rentner, Personen mit geminderter Erwerbsfähigkeit und Arbeitslose, sondern auch über drei Millionen Erwerbstätige („working poor“ – vgl. auch „Datenreport 2013“ der Bundeszentrale für politische Bildung).
Angesichts dieser Situation sind – neben wirksamen Strategien gegen Armut erzeugende strukturelle Bedingungen – Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, insbesondere im Gesundheitswesen. Dort gilt der Grundsatz, dass die Hilfe im Krankheitsfall nicht vom Geldbeutel abhängen, sondern jedem Kranken nach seinem Bedarf zugänglich sein soll. Tatsächlich weitet sich jedoch in der medizinischen Versorgung immer mehr der Bereich privat zu zahlender, von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommener Leistungen aus. Dies gilt ganz besonders für die Zahnmedizin, wie die DAZ-Vorsitzende, Zahnärztin Dr. Celina Schätze aus Berlin, hervorhebt: „Aus einer gewissen Besonderheit der zahnmedizinischen Behandlung – dass nämlich bei ihr oft ästhetische Fragen mit beteiligt sind, die nicht zum Aufgabenkreis der GKV gehören – darf nicht gefolgert werden, dass Patienten gewisse notwendige Leistungen teilweise oder gar vollständig privat zu zahlen haben. Vielmehr muss ebenso wie für Erkrankungen in anderen Körperregionen auch für Krankheiten im Bereich von Zähnen, Zahnfleisch, Kiefer usw. die grundlegende Behandlung zuzahlungsfrei zur Verfügung stehen; für Leistungen mit Eigenanteil muss es Härtefallregelungen geben.“ Der DAZ weist darauf hin, dass sowohl die eingangs erwähnten einkommensschwachen Schichten als auch weite Teile der Mittelschicht auf GKV-finanzierte Leistungen angewiesen sind. Diese Basisleistungen müssen also weiterhin über das Solidarsystem bereitgestellt und immer wieder fachlich an den medizinischen Fortschritt und honorarmäßig an den Aufwand ihrer Erbringung angepasst werden.
Zudem gelte es, Krankheitsbehandlung so weit wie möglich durch Prävention überflüssig zu machen. Hierfür sind aus zahnärztlicher Sicht die Präventionsaktivitäten in Kindergärten und Schulen unbedingt zu erhalten und bedarfsentsprechend auszubauen und für andere Zielgruppen (z.B. Behinderte, Pflegebedürftige, Kleinkinder) geeignete Angebote, die bereits vereinzelt bestehen, weiterzuentwickeln und flächendeckend zu etablieren. Damit für die präventive wie die kurative Versorgung der breiten Bevölkerung geeignete Methoden zur Verfügung stehen, ist es im Übrigen erforderlich, die zahnmedizinische Versorgungsforschung zu verstärken.
Mit diesem noch recht jungen Querschnittsgebiet der Zahnmedizin können sich Interessierte bei der Frühjahrstagung des DAZ und der Vereinigung Demokratische Zahnmedizin am 09.05.2015 in Frankfurt/M. auseinandersetzen. Nähere Information zu der Tagung, bei der auch noch Fortbildung zu werkstoffkundlichen Themen angeboten wird, liefern die DAZ-Geschäftsstelle und die unten angegebenen Links.
Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende, celina.schaetze@web.de
Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) Kronenstr. 51, 53840 Troisdorf Tel: 02241/97228-76, Fax: 02241/97228-79 Mail: kontakt@daz-web.de, Internet: www.daz-forum.org
Infos zur DAZ-VDZM-Frühjahrstagung:
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