Zur Situation der Zahnmedizin im Spiegel europäischer Regelungsvorhaben.

Wirtschaftswachstum vor Versorgungsqualität?

Bonn/Berlin, 3. Mai 2016

Vereinigung Demokratische Zahnmedizin e. V. (VDZM)
Deutscher Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ)  

Pressemitteilung  

„Erhalt der Freiberuflichkeit“ und „Erhalt der aktuellen Versorgungsstrukturen“ bleiben die Hauptziele  der BZÄK auf europäischer Ebene. So Dr. Alfred Büttner, Leiter der Abteilung Europa/Internationales der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in Brüssel auf der diesjährigen gemeinsamen Frühjahrsveranstaltung des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) und der Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM) in Frankfurt. Der Handlungsdruck, insbesondere seitens der Europäischen Kommission, beruht auf primär wirtschaftlichen Überlegungen. Ökonomen prognostizieren, dass durch eine  Deregulierung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen das Bruttoinlandsprodukt  der Mitgliedsstaaten um zwei Prozent gesteigert werden könnte. Nicht erst seit der Finanzkrise ist das ein starker Anreiz für die klammen Staaten der EU. Mit dem Fokus auf Wirtschaftswachstum wird versucht, Gesundheitsleistungen anderen Dienstleistungen gleichzusetzen und diese damit auch den gleichen Deregulierungsprozessen zu unterwerfen.  Dabei spielen Fragen zur Versorgungsqualität und des Zugangs zu den Gesundheitsleistungen für die Bevölkerung nur eine untergeordnete Rolle. Diese rein wirtschaftliche Fokussierung ist auch dafür verantwortlich, dass sinnvolle Forderungen beispielsweise nach Qualitätsstandards in der Medizin und Zahnmedizin, nach einheitlichen unabhängigen Zulassungsverfahren für Medizinprodukte, nach Angleichung der extrem unterschiedlichen Preise für Arzneimittel in den Entscheidungsgremien kein Gehör finden.   In seinen Vortrag listete Dr. Büttner  die Problemfelder auf,  die unmittelbar Bedeutung für deutsche Zahnärzte haben könnten: Öffnung des Binnenmarktes für mehr  Wettbewerb, Wegfall von freiberuflicher Selbstverwaltung, Zulassung von Praxisketten,  großzügige Berufsanerkennung bei heterogenen Ausbildungswegen, eigenständige Arbeit von Dentalhygienikerinnen und anderen Hilfsberufen,  Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang von festgelegten Gebührenordnungen. Die BZÄK versucht in  Intensiver Kooperation mit dem Council of European Dentists (CED) und seiner „Charta der freien Berufe“ auf diese Herausforderungen Einfluss zu nehmen.  
Im zahnmedizinisch fachlichen Teil der Veranstaltung referierte Prof. Dr. Roland Frankenberger (Universität Marburg) über die Möglichkeiten und Grenzen der restaurativen Versorgung. Nach seiner Einschätzung ist nicht so sehr die Materialauswahl, sondern vielmehr die Sorgfalt des Behandlers für die Qualität einer Füllung entscheidend. Als wichtige Erkenntnis im Sinne einer Arbeitserleichterung für die Praktiker stellte er heraus, dass die neuesten Einflaschen- Adhäsivsysteme in Verbindung mit einer Schmelzätzung dem ursprünglichen – als Goldstandard geltenden-  3-Schritt Verfahren fast gleichwertig gegenüber stehen. Anders als viele andere Spezialisten für Zahnerhaltung plädierte Prof. Frankenberger für die Verwendung indirekter Restaurationen bei großen Defekten, speziell bei Rekonstruktionen der Kauflächen. Auf die allgemeine Versorgungssituation in Deutschland angesprochen, beklagte er die fehlenden Mittel und Konzepte für die Verbesserung der Mundhygiene und zur Verhinderung der zunehmenden Wurzelkaries bei hilfsbedürftigen alten Menschen. Außerdem erweisen sich die defizitären Strukturen der völlig überalterten Approbationsordnung in Verbindung mit überzogenen Hygienevorschriften (OP- Standard am Behandlungsstuhl) als denkbar schlechte Voraussetzungen für die Ausbildung zukünftiger Zahnmediziner.   
Die Teilnehmer der Frühjahrsveranstaltung des DAZ und der VDZM dankten den Referenten mit einer lebhaften Diskussion.   

V.i.S.d.P.:   Dr. Celina Schätze, Vorsitzende des DAZ         
                   Dr. Jochen Bauer, Vorsitzender der VDZM  

Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM)             
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