Krankenkassen wollen mehr Einfluss auf Preise in der Zahnmedizin

Stellungnahme des DAZ zum Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes

Troisdorf, 30. April 2012

In seinem Positionspapier vom 22.03.2012 erhebt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) folgende Forderungen:

1. Schutz der Versicherten vor finanzieller Überforderung

2. Sicherung der Qualität zahnärztlicher und zahntechnischer Leistungen

3. Verbesserung der Transparenz der zahnmedizinischen Versorgung

4. Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von Personen, die ihre Mundhygiene nur eingeschränkt oder gar nicht wahrnehmen können durch eine sachgerechte Umsetzung des § 87 Abs. 2i SGB V

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V., ein zahnärztlicher Berufsverband, meint dazu:

Der Krankenkassenverband beklagt in seinen Ausführungen, dass die Versicherten bei Leistungen, die über die gesetzlich vorgesehenen hinausgehen, finanziell überfordert würden, da die Rechnungen für diese Leistungen nach der GOZ erstellt werden und somit in diesem Rahmen durch den ZahnArzt frei gestaltet werden können. Der Kassenverband fordert eine „Sonderpreisliste" für Leistungen, die von den gesetzlichen Kassen bezuschusst werden.

Für privat abzurechnende Leistungen hat das Bundesgesundheitsministerium eine detaillierte Gebührenordnung (GOZ) festgesetzt. Es erscheint nicht nachvollziehbar, weshalb Leistungen, die offenbar nicht dringend erforderlich sind – sonst müssten sie ja von den gesetzlichen Kassen übernommen werden – nicht nach der GOZ abgerechnet werden sollen. Die ZahnÄrzte müssen im Rahmen ihrer sozialen Verantwortung die „gekürzten" Preise für die Basisversorgung akzeptieren. Was darüber hinausgeht, ist allerdings von den Patienten normal einzukaufen. Wer würde von 'Apple' verlangen, für gesetzlich Versicherte das iPhone billiger zu kalkulieren, weil Kommunikation ein menschliches Grundbedürfnis ist?

Aufgabe der gesetzlichen Kassen ist es, ihren Leistungskatalog zu überprüfen, die Versicherten über die medizinischen Hintergründe seiner Festlegung zu informieren und auch die „sozial gekürzten" Honorare für die ZahnÄrzte nicht immer weiter sinken zu lassen.

Die Regelversorgungen, die heute als Berechnungsgrundlage für Zahnersatz-Festzuschüsse dienen, genügen seit ihrer Einführung auch nur durchschnittlichen Versorgungsansprüchen meistens nicht.

Die Kassen selbst haben mit den unlängst abgeschlossenen ergänzenden Verträgen z.B zur endodontischen Versorgung die Liquidation nach GOZ großzügig geöffnet. Begründet wird dies damit, dass so den Patienten der Zugang zu moderner Therapie ermöglicht werden soll. Offensichtlich glauben die Kassen selbst nicht mehr an die Qualität ihrer Leistungszusage.

In seinem Papier kündigt der GKV-Verband an, strukturelle Verbesserungen für die Versorgung alter und behinderter Menschen nur unter Wahrung der Beitragsstabilität in den Leistungskatalog einbeziehen zu wollen. Das bedeutet, dass mehr Leistungen aus dem gleichen Honorarvolumen bezahlt werden sollen.

Anzuerkennen ist, dass in dem Papier eine gewisse Einsicht in die Mangelhaftigkeit des bestehenden Festzuschuss-Systems ausgedrückt wird. Es soll vorerst keine weiteren Festzuschuss-Bereiche geben. Das steht allerdings in einem deutlichen Widerspruch zu den unlängst eingeführten Sonderverträgen für die Endodontie. Sie berauben de facto den Sachleistungsanspruch seines Charakters, indem sie ihn zum Festzuschuss machen. Dadurch kommen auf die Patienten teilweise erhebliche Zuzahlungen zu.

Eine weitere Forderung des Kassenverbandes ist es, die Qualitätssicherung bei den von der GKV bezuschussten Leistungen zu verbessern. Es sollen auch die Möglichkeiten der post_datenerfassung für statistische Auswertungen erweitert werden.

Bessere Qualitätssicherung ist eine uralte Forderung des DAZ. Unser Qualitätssicherungsprogramm wurde schon lange vor der Einführung gesetzlicher Vorschriften realisiert. Leider haben die Kassen sich dafür nie (Ausnahme: die AOK-Bayern) interessiert.

Besonders wenig überzeugend wirkt die Forderung der Kassen nach besserer Qualität angesichts von diversen Verträgen mit ZahnÄrzten und zahntechnischen Laboren, die in erster Linie billigere Preise zum Ziel haben – Qualität spielt dabei keine Rolle.

Eine statistische Erfassung von weit mehr Behandlungspost_daten als zurzeit möglich, wäre zu Gunsten von mehr Transparenz und fundierteren Diskussionen und Verhandlungen sehr zu begrüßen. Die Erhebung der post_daten muss allerdings nach Art und Verwendung strikten Qualitätsvorgaben folgen.

Anprechpartner:     Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende; Mail celina.schaetze@web.de

Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)

Kaiserstr. 52, 53840 Troisdorf, Tel. 02241/97228-75, Fax 02241/97228-79

Mail kontakt@daz-web.de, Internet www.daz-web.de

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