Neue Bestimmungen zur Konstanzprüfung für Zahnärzte

9. Mai 2015

 

Die arbeitstägliche und monatliche Konstanzprüfung von Befundungsmonitoren in einer Zahnarztpraxis wurde bisher nach Anhang B der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-Richtlinie) durchgeführt. Durch Beschluss des Länderausschusses Röntgenverordnung (LA RöV) vom 4. November 2014 wurden drei Abschnitte der QS-Richtlinie geändert, die bundesweit die Durchführung und Bewertung von Abnahmeprüfungen sowie die Konstanzprüfung von Röntgeneinrichtungen regelt.
Demnach muß die Konstanzprüfung von Bildwiedergabesystemen zur Befundung (Befundungsmonitor) ab dem 1. Mai 2015 nach der im Jahr 2014 veröffentlichten DIN 6868-157 für alle Neugeräte durchgeführt werden. Geräte, die vor dem 1. Mai 2015 in Betrieb genommen wurden, dürfen bis zum 1. Januar 2025 weiter betrieben und nach Anhang B der (alten) QS-Richtlinie geprüft werden – für bestehende Geräte ändert sich also bis auf weiteres nichts. 
 

Neue Norm mit Raumklassen

In der neuen Norm DIN 6868-157 wurde nun ein Raumklassen-Konzept (RK) eingeführt. Für die Konstanzprüfung zahnärztlicher Befundungsmonitore sind die Raumklassen 5 (zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz) und 6 (zahnärztlicher Behandlungsplatz) relevant. Die Raumklassen wurden eingeführt, um die maximale Leuchtdichte eines Befundungsmonitors an das Umgebungslicht anzupassen. Im Einsatz befindliche Befundungsmonitore müssen mindestens über eine Bildschirmauflösung von 1.024 x 768 Pixeln sowie über eine maximale Display-Leuchtdichte von 200 cd/m2 (Raumklasse 5) und 300 cd/m2 (Raumklasse 6) verfügen. Für die visuelle Konstanzprüfung wurden außerdem neue Testbilder eingeführt. Neu hinzugekommen ist ausserdem die Verpflichtung, die Leuchtdichte eines Befundungsmonitors sowie das Umgebungslicht des entsprechenden Raums jährlich zu prüfen. Weitere Informationen zu den neuen Richtlinien finden Sie auf der Website des DIN Normenausschusses Radiologie (NAR).

gFM-Dental mit allen Neuerungen ab Mai 2015

Um die Konstanzprüfung ab dem 1. Mai 2015 unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien sicherzustellen, werden wir rechtzeitig eine neue Version von gFM-Dental zur Verfügung stellen, die die neuen Richtlinien nach der Norm DIN 6868-157 unterstützt.
Mit gFM-Dental erledigen Sie die Konstanzprüfung Ihrer Befundungsmonitore im Handumdrehen unter dem Apple-Betriebssystem Mac OS X. Die auf der FileMaker-13-Plattform basierende Software wird auf dem Computer installiert, an dem ein Befundmonitor angeschlossen ist und als Startobjekt eingerichtet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass gFM-Dental bei jedem Systemstart automatisch gestartet wird, um sofort die Konstanzprüfung des Befundmonitors durchführen zu können. Nach dem Start zeigt gFM-Dental mit auffälligen Symbolen, ob die Konstanzprüfung des Befundmonitors am aktuellen Tag bereits durchgeführt wurde. Bei Bedarf kann die Prüfung innerhalb weniger Sekunden durchgeführt werden. Das Prüfergebnis wird in einem Protokoll gespeichert, das jederzeit ausgedruckt oder für die Verarbeitung in anderen Anwendungen exportiert werden kann.
 

 

 
 
 
 
 
 

 

 

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